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Kündigungsschutz und Hartz IV

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Über das Kündigungsschutzgesetz wurde in den letzten Wochen hitzig debattiert. Kaum wurde das Gesetz geändert, wurden einige Stimmen laut, die sich entweder für weitere Änderungen des Gesetzes oder sogar für eine gänzliche Abschaffung des Kündigungsschutzes aussprachen. Doch was genau wurde am Kündigungsschutzgesetz geändert und zu welchem Zweck?

Im Zuge der Reform des Arbeitsmarktes wurde auch das Kündigungsschutzgesetz näher unter die Lupe genommen. Die Bundesregierung setzte sich zum Ziel den starren Kündigungsschutz zu flexibilisieren und somit Neueinstellungen leichter zu gestalten.

Bisher galt der Kündigungsschutz nur für Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 5 Beschäftigten arbeiteten. Diese Regelung wurde vom Bundestag gelockert. Seit dem 1. Januar 2004 gilt der Kündigungsschutz für neu eingestellte Arbeitnehmer nur dann, wenn der Betrieb mehr als zehn Arbeitskräfte beschäftigt. Die bereits beschäftigten Arbeitnehmer behalten jedoch ihren gewohnten Kündigungsschutz, für sie ändert sich nichts.

Insbesondere kleinen Betrieben soll durch diese Lockerung ein Anreiz gegeben werden, Arbeitslose einzustellen, wenn die Auftragslage gut ist. Arbeitgeber kleinerer Betriebe schreckten bisher vor Neueinstellungen zurück, aus Angst die Personalkosten bei schlechter Auftragslage nicht zahlen zu können und das Unternehmen damit zu schädigen.

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