Über 1300 Kläger gegen Studiengebühren warten über zwei Jahren auf ein Urteil
Am Samstag jährte sich zum zweiten Mal die Einreichung der Popularklage gegen Studiengebühren. Nun kündigt das Verfassungsgericht an, voraussichtlich noch im Mai Recht zu sprechen – allerdings ohne mündliche Verhandlung.
Doris Aschenbrenner von der Uni Würzburg, eine der Hauptorganisatorinnen der Klage, ärgert sich darüber, dass das Verfahren sich so lange zieht. Den Kampf gegen Studiengebühren aber gibt sie deswegen nicht auf: „Wir unterstützen weiterhin die Studierenden, die gegen Studiengebühren aktiv sind, und das nicht nur auf juristischem Weg. Protest geht auch anders. Am 13. Mai gehen wir bayernweit gegen Studiengebühren auf die Straße. Und warten vermutlich auch dann noch auf ein Urteil von Bayerns Obersten Richtern.“
"Trotz mehrfacher Rückfragen und schriftlicher Beantragung eines Termins für eine mündliche Verhandlung warten wir immer noch vergeblich auf eine Entscheidung. Aktuell wurde uns mitgeteilt, dass es in der Angelegenheit keine mündliche Verhandlung geben soll. Schade, dass die Richter sich mit den Argumenten der Kläger und den schwierigen Erfahrungen mit zwei Jahren Studieren mit Studiengebühren aktuell nicht weiter befassen wollen", so Bettina Weber, die die Klage als Anwältin vertritt.
„Geht es der Landesbank schlecht, können von heute auf Morgen Entscheidungen getroffen werden. Dass aber die Studierenden finanziell mehr unter der Belastung leiden, als Topmananger, das beschleunigt unsere Klage leider nicht“ sagt Maria Deingruber von der Universität München und ebenfalls Hauptorganisatorin der Popularklage.
Die Klage wurde am 2. Mai 2007 eingereicht und über 1300 Klägerinnen und Kläger warten seitdem auf ein Urteil. Unter den Klägerinnen sind auch Barbara Schöneberger, Claudia Roth (Grüne) und Klaus Barthel (SPD).
(Quelle: Jusos Unterfranken)


