Versorgung für Patienten verbessert: Neuropsychologische Therapie nun auch ambulant
Gemeinsam setzen sich Ärzte, Patienten und Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) für die ambulante Neuropsychologie ein.
Gesetzlich Versicherte, die nach einer Hirnschädigung oder Hirnerkrankung an komplexen geistigen und seelischen Störungen und Behinderungen leiden, können diese bislang nicht ambulant mit der spezialisierten Therapie behandeln lassen. Das soll sich in Zukunft ändern. Auf Grundlage eines Vorschlags der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen Vertreter der Ärzteschaft, der Kassen- und der Patientenseite, die neuropsychologische Therapie auch in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. „Die Entscheidung erfolgte einvernehmlich. Allen Beteiligten ging es um die Verbesserung der Patientenversorgung“, erklärt Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Bis zu 60.000 Patienten, die jährlich beispielsweise an Folgeschäden eines Schlaganfalls oder Schädel-Hirn-Traumas leiden, können zukünftig von dieser Neuregelung profitieren. Sie wird voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten. Vorher stehen noch die Honorarvereinbarungen zwischen der KBV und den Krankenkassen an.
Bisher stehen für die Versorgung im ambulanten Bereich die fachärztlich neurologische Behandlung sowie Heilmittel in Form von Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zur Verfügung. Diese Möglichkeiten decken den für diese Erkrankungen spezifischen Behandlungsbedarf jedoch nicht ab. Etwa 550.000 Patienten sind pro Jahr infolge einer Hirnschädigung oder einer Hirnerkrankung von erheblichen Beeinträchtigungen höherer Hirnfunktionen betroffen. Die ambulante Versorgung bei diesem Krankheitsbild ist nötig, wenn die Patienten nach Abschluss der akutstationären und gegebenenfalls rehabilitativen Therapie weiterhin Störungen aufweisen. Patientenrelevanter Nutzen kann für die Bereiche „Lernen und Gedächtnis“ sowie „Wahrnehmung, räumliche Leistungen“ nachgewiesen werden. Positive Wirkungen für die betroffenen Patienten zeigen sich auch in den Bereichen „höhere Aufmerksamkeit“, „Denken, Planen und Handeln“ sowie „psychische Störungen bei organischen Erkrankungen“.
(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 24.11.2011)


