Köhler: „Den Bürokratiewahnsinn stoppen“
Selbstverwaltung – Die KBV hat ein Handbuch zur Bürokratiekostenmessung erstellt. Damit will sie Informationspflichten für Ärzte eindämmen.
Die zunehmende Menge an Verwaltungsaufgaben belastet die Vertragsärzte und ‑psychotherapeuten enorm. Sie nimmt nicht nur gestandenen Ärzten die Freude am Beruf, sie hält auch immer mehr junge Mediziner von einer Niederlassung ab. Noch eine Dokumentation, noch ein Formular, noch eine Auskunft – das verschlingt extrem viel Zeit. Als ärztliche Selbstverwaltung fühlen wir uns verantwortlich, gegen diesen Bürokratiewahnsinn vorzugehen.“ Das hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute in Berlin bei der Vorstellung eines Handbuchs der KBV zur Bürokratiekostenmessung erklärt.
Das vorliegende Handbuch auf Basis des sogenannten Standardkosten-Modells (SKM) soll die Grundlagen für eine systematische Betrachtung der Beschlüsse, Vereinbarungen, Satzungen und Regeln in der vertragsärztlichen Versorgung bilden. Der Fokus liegt dabei auf der Anwendung des Ex-ante-Verfahrens – der Abschätzung von Kosten, bevor eine Vorschrift in Kraft tritt. „Das gewählte methodische Vorgehen hat sich auf Bundesebene und in Pilotprojekten bewährt. In Zukunft hilft es zu zeigen, wie viel Aufwand an Zeit beziehungsweise Geld Ärzten durch Bürokratie entsteht. Doch wir wollen nicht nur die Bürokratie messen. Vielmehr geht es uns darum, von vornherein eine möglichst bürokratiearme und schlanke Regelung zu ermöglichen. Langfristig wollen wir ein Bewusstsein dafür erzeugen, in welchem Umfang Gesetze mit Bürokratiebelastungen einhergehen. Damit will die KBV einen aktiven Beitrag zur besseren Regulierung leisten“, erklärte Köhler. Das Handbuch steht auch den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung.
Insbesondere neue Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und Vorgaben der ärztlichen und gemeinsamen Selbstverwaltung will die KBV in Zukunft mit einer genauen Aufstellung begleiten, welche Kosten mit neuen Informationspflichten für Ärzte einhergehen. „Der GBA ist maßgeblicher Verursacher von Bürokratiekosten. Die KBV setzt sich daher dafür ein, dass der GBA selbst plausible Folgenabschätzungen für seine Richtlinien vorlegt“, stellte Köhler klar. „Schon heute unterziehen wir jede neue Maßnahme im Bereich der Qualitätssicherung einer solchen Prüfung.“
Die KBV hatte einen Aufgabenbereich „Bessere Regulierung“ geschaffen, der das verbreitete SKM zur Abschätzung von Bürokratiekosten auf die vertragsärztliche Versorgung übertrug. Das SKM ist eine schlanke und fokussierte Variante der Gesetzesfolgenabschätzung, bei der die Bürokratiekosten im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört der Aufwand, der Unternehmen, Bürgern und Verwaltung durch gesetzlich veranlasste Verwaltungstätigkeiten entsteht: Behördengänge, das Ausfüllen von Formularen oder das Erbringen von Nachweisen – mithin all die Tätigkeiten, die im Alltag auch gerne umgangssprachlich als „Papierkram“ bezeichnet werden.
Das Handbuch zur Bürokratiekostenmessung kann bei der KBV angefordert werden. Die Kontaktdaten lauten: Referat Bessere Regulierung, Julia Manns-Sommer, JManns-Sommer@KBV.de.
(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 28.09.2011)


