Köhler: „Eine Neuausrichtung ist unverzichtbar“
Versorgungsstrukturgesetz – Die Ambulanten Kodierrichtlinien werden nicht eingeführt. Dies sei ein Erfolg der Basis, hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf der Vertreterversammlung in Kiel erklärt.
„Die Rolle des Arztes hat sich gewandelt. Familiäre Hilfe- und Unterstützungssysteme versagen immer mehr. Das Bedürfnis vieler Menschen nach Zuwendung wird immer häufiger in der Arztpraxis erfüllt. Der Arzt wird zur Anlaufstelle für viele Probleme, die sich natürlich auch gesundheitlich negativ auswirken. Das ist auch eine schlüssige Erklärung für den hohen Durchschnitt von Arztbesuchen in Deutschland. Es ist die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV, auf diese Entwicklung viel stärker hinzuweisen und die Versorgungsstrukturen auch auf diese Bedürfnisse auszurichten.“ Das hat KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler auf der Vertreterversammlung seiner Körperschaft in Kiel gesagt.
Die Vertreterversammlung diskutierte deshalb ein neues Leitbild und künftige Handlungsfelder für die KBV. „Eine inhaltliche und organisatorische Neuausrichtung ist unverzichtbar“, so Köhler. Das Leitbild wird in der von der Vertreterversammlung verabschiedeten Fassung auf der Internetseite www.kbv.de zu finden sein.
Zur Neuausrichtung der KBV gehöre auch ein neues Verhältnis zu Selektivverträgen, erklärte Köhler. Der Kollektivvertrag bleibe die Basis für eine sichere und gerechte Versorgung der Versicherten in einem sinnvollen Nebeneinander mit anderen Versorgungsverträgen. Sinnvoll seien sie, wenn sie kosteneffizient seien, eine hohe Qualität böten und die Versorgungsgerechtigkeit verbesserten.
Der Vorstand schlägt vor, unter Beteiligung von Wissenschaftlern ein Indikatorenraster zu erarbeiten. Ein unabhängiges Institut soll eingereichte Verträge an diesem Raster auf ihren potenziellen Mehrwert für Versicherte, Patienten und das Gesamtsystem überprüfen. Fällt diese Bewertung positiv aus, steht ein solcher Selektivvertrag gleichberechtigt neben dem Kollektivvertrag und wird von der KBV und den KVen unterstützt. Ergibt die Evaluation von umgesetzten Verträgen, dass sie tatsächlich die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen, werden sie in den Kollektivvertrag überführt.
Köhler kündigte außerdem an, die Verhandlungen über die Gesamtvergütung zukünftig den KVen zu überlassen. „Wir wollen und werden uns aus der Gestaltung der regionalen Gesamtvertragsinhalte und der Honorarverteilung zurückziehen, und zwar mit aller Konsequenz“, betonte Köhler.
Der Arbeitsentwurf zum geplanten Versorgungsstrukturgesetz nimmt viele Forderungen der KBV bereits auf. So soll die Verpflichtung, Ambulante Kodierrichtlinien zu erarbeiten, komplett entfallen. „Das ist ein Erfolg des Protestes der ärztlichen Basis, Ihrer Diskussion in der Vertreterversammlung und unserer politischen Überzeugungsarbeit“, erklärte Köhler. Lobenswert sei außerdem der Auftrag, zusammen mit den Kassen eine Liste delegationsfähiger Leistungen zu erstellen, um die Ärzte zu unterstützen. Auch die Gründungsvoraussetzungen für Medizinische Versorgungszentren würden mit dem Gesetz verbessert.
Eine klare Absage erteilte der KBV-Chef dem Vorhaben, eine befristete Zulassung als Arzt einzuführen. Die Bedarfsplanung sei viel stärker an den Bedürfnissen der Bevölkerung auf regionaler und lokaler Ebene auszurichten. Dem angekündigten Abbau von Bürokratie müssten noch konkrete Vorschläge folgen, forderte Köhler.
(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 30.05.2011)


