Ärztliche Leistungen müssen in Medizinerhänden bleiben
Was soll und was darf ein Arzt delegieren - mit dieser Frage beschäftigte sich ein berufspolitisches Kolloquium der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB). Präsident Dr. Udo Wolter lud Vertreter der Gesundheitsberufe und der Bundesärztekammer zu einer spannenden Diskussion nach Dahlewitz ein. Einig waren sich die Podiumsteilnehmer darin, dass das bestehende deutsche Recht einer Delegierung entgegensteht.
Die Bundesärztekammer (BÄK) ist gerade dabei, einen Katalog delegierbarer Leistungen zu überarbeiten. Laut Dr. Regina Klakow-Franck soll dieser möglichst zum nächsten Deutschen Ärztetag vorgelegt werden. „Die Bundesärztekammer lehnt ein Auseinanderdividieren der ärztlichen Verantwortung ab. Dies bedeutet aber nicht, dass wir nicht für Kooperationsmodelle sind. Gerade bei der Behandlung multimorbider Patienten begrüßen wir diese“, so die stellvertretende BÄK-Hauptgeschäftsführerin.
Welche die ureigensten Aufgaben des Arztes sind, dazu äußerte sich Prof. Eckart Frantz, der Vorsitzende des Landesverbandes der Leitenden Krankenhausärzte Brandenburg: „Die Diagnose, die Therapie und die Beratung des Patienten in medizinischen Fragen - dies alles sind Monopole der Ärzte. Sollte sich daran etwas ändern, wird die Axt an den Berufsstand angesetzt.“
Gertrud Hergenhahn - 1. Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, Landesverband Berlin/ Brandenburg - war überzeugt davon, dass Pflegekräfte über eine gute Qualifikation verfügen und mehr Aufgaben übernehmen können. Sie möchte mit den Ärzten „auf Augenhöhe“ diskutieren. Aus Sicht der LÄKB wäre es fatal, wenn künftig Pflegepersonal die Arbeit von Ärzten im Operationssaal übernimmt. „Wo bliebe dann das Heranführen des Weiterbildungsassistenten an den OP?“, sieht Dr. Udo Wolter besonders die Weiterbildung in Gefahr.
(Quelle: Landesärztekammer Brandenburg, 09.11.2007)


