Jobs suchen und finden: Stellenmarkt · Stellenangebote Ingenieure · Stellenangebote IT · Arbeiten in England
Benutzerspezifische Werkzeuge
  • Anmelden
Navigation
 

Gegen Rundfunkgebühren für die Computer in ärztlichen Praxen

Die Brandenburgische Landesärztekammer (LÄKB) warnt vor einem weiteren Anstieg der finanziellen Belastung und des bürokratischen Aufwands für niedergelassene Ärzte. Mit der geplanten Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Empfangsgeräte werden ab dem 1. Januar 2007 Geräte automatisch mit einer Gebühr von 5,52 Euro erfasst, die über das Internet öffentliche Rundfunkprogramme empfangen können. Dadurch sieht die LÄKB neue Kosten auf die Ärzte zukommen.

„Diese Einführung der GEZ-Gebühr macht keinen Sinn, da sie für Leistungen erhoben wird, die nicht in Anspruch genommen werden. Die Vertragsärzte nutzen die Praxis-Computer ausschließlich für berufliche Zwecke und damit zum Wohle der Patienten“, erläutert Herbert Krahforst, Juristischer Geschäftsführer der LÄKB, den Standpunkt der Ärztekammer. Ein Großteil der Ärzte wickelt beispielsweise schon heute das Honorar online ab. Zukünftig wird der Onlineanschluss einer Praxis mit Blick auf die von der Bundesregierung geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unerlässlich. Damit besteht für niedergelassene Ärzte eine faktische Zahlungspflicht, obwohl sie die Computer nie zum Empfang von Rundfunkangeboten nutzen. „Die Akzeptanz der eCard wird durch die damit einhergehende zusätzliche Belastung der Ärzteschaft in Frage gestellt“, betont daher Dr. Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg.

Die Kammer wird sich den Protesten anderer Verbände gegen die geplante Einführung dieser GEZ-Gebühr anschließen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf das Vorhaben bereits mit deutlichem Protest reagiert. Herbert Krahforst hält das Anliegen der Kammer fest: „Unser Ziel ist es, die Einführung der Gebühr zu verhindern oder Ausnahmeregelungen für nachweislich betrieblich genutzte Geräte zu erreichen, um eine weitere finanzielle Belastung für die Arztpraxen abzuwenden.“

Die LÄKB erwartet von den Ministerpräsidenten die GEZ-Gebühren zu verhindern. Nachdrücklich begrüßt die Kammer den Vorstoß Schleswig- Holsteins, die Ausnahmeregelung für Arztpraxen um zwei Jahre zu verlängern und fordert die Regierungschefs auf, der notwendigen Änderung des Staatsvertrags zuzustimmen. Es kann nicht sein, dass Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen gezahlt werden.

(Quelle: Landesärztekammer Brandenburg, 11.10.2006)

T5 Jobmessen