Jobs suchen und finden: Stellenmarkt · Stellenangebote Ingenieure · Stellenangebote IT · Arbeiten in England
Benutzerspezifische Werkzeuge
  • Anmelden
Navigation
 

Ärztekammern

Kammern sind berufsständische Körperschaften, die dafür verantworlich sind, die Interessen ihrer Mitglieder, der Angehörigen des jeweiligen Berufsstandes zu vertreten. Die Kammern sind vor allem für die Vergabe und den Entzug von Berufszulassungen und die Festlegung von Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Berufe und Positionen verantwortlich. Außerdem nehmen sie bedeutenden Einfluss auf die Ausbildung und die Prüfungsrichtlinien in jeweilgen Berufsfeld. Neben bekannten Kammern wie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Landwirtschaftskammer, bildet die Ärztekammer eine der größten und wichtigsten deutschen Kammern. Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer des Bundeslandes, in dem er seine ärztliche Tätigkeit ausübt bzw., falls er keine ärztliche Tätigkeit ausübt, seinen Wohnsitz hat. Am 25. Mai 1887 wurde mit der königlichen Verordnung „betreffend der Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung für Preußen“ der Grundstein für die heutigen Ärztekammern gelegt. Die Ärztekammer in Deutschland unterteilt sich in folgende Landesärztekammern:

Landesärztekammer Baden Württemberg Ärztekammer Berlin Bayrische Landesärztekammer Ärztekammer Bremen Landesärztekammer Brandeburg Ärztekammer Hamburg Ärztekammer Hessen Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Niedersachsen

Sächsische Landesärztekammer Ärztekammer Sachsen-Anhalt Ärztekammer Saarland Landesärztekammer Thüringen Ärztekammer Schleswig-Holstein Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Die Bundesärztekammer ist nicht wie der Name eigentlich aussagt eine Kammer des öffentlichen Rechts sondern lediglich ein eingetragener Verein. Die Bundesärztekammer ist Arbeitsgemeinschaft der deutschen (Landes-)Ärztekammern.

Ärztekammern


T5 Jobmessen