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"Inklusion ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe"

Kultusministerium stellt klar: Die Finanzierung des Gebärdendolmetschers ist als Instrument der Eingliederungshilfe klar geregelt. Sie liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Bezirkes.

Die Finanzierung des Gebärdendolmetschers betrifft die Eingliederungshilfe und ist damit eine Frage des Bezirks. Die Einbindung eines Gebärdendolmetschers ist sozialrechtlicher Natur. Die Sozialgerichte haben hier Entscheidungen getroffen, die es von Seiten des Kultusministeriums nicht zu kommentieren gilt.

Die Unterstützung von zwei gehörlosen Schülerinnen durch Gebärdendolmetscher im konkreten Fall könnte durch das Kultusministerium wissenschaftlich begleitet werden. Im Rahmen der Inklusionsentwicklung und damit der aktiven Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention könnten hier zusätzliche fachliche Erkenntnisse gewonnen werden. Der Schulbesuch erfährt umfassende fachlich-pädagogische und organisatorische Unterstützung.

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein gemeinsames Anliegen von Freistaat und Kommunen.

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 30.12.2011)

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