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Tipp des Tages: Sozialleistungen verjähren erst nach vier Jahren

Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Niedersachsen hin. Wer also vergessen hat, Unterlagen beispielsweise zur Fahrtkostenerstattung oder Zuzahlungsbefreiung einzureichen, kann dies jetzt noch rückwirkend bis zum Jahr 2007 nachholen.

(Quelle: Techniker Krankenkasse, 22.08.2011)

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