Jobs suchen und finden: Stellenmarkt · Stellenangebote Ingenieure · Stellenangebote IT · Arbeiten in England
Benutzerspezifische Werkzeuge
  • Anmelden
Sie sind hier: Startseite Aktuelles Krankenkassen IKK Nordrhein

IKK Nordrhein


IKK Nordrhein E-Mail: info@ikk-nordrhein.de www.ikk-nordrhein.de Telefon: 01880 455-0 Fax: 01880 455-1166 Postanschrift: IKK Nordrhein Kölner Str. 3 51429 Bergisch Gladbach

Traditionell ist die IKK Nordrhein besonders mit dem Handwerk, seinen Beschäftigten und Familien verbunden. Im Mittelpunkt der Arbeit der IKK Nordrhein stehen aber die Bedürfnisse sämtlicher Kunden. Vier Leitsätze prägen ihr Handeln: "Wir sind ein solidarisch handelndes Dienstleistungsunternehmen. Wir sind unseren Kunden nahe – sowohl geistig als auch räumlich. Wir betreuen unsere Kunden professionell, unbürokratisch und effektiv. Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Arbeit und an die unserer Dienstleister. "

IKK Nordrhein: Aktuelle Nachrichten

  • Foto- und Interviewmöglichkeiten ab 14:30 Uhr

    Foto- und Interviewmöglichkeiten ab 14:30 Uhr

    Finale der IKK-Azubi Castings am 3. Juli in Köln: die besten Schulabgänger stellen sich dem Live-Casting


  • Foto- und Interviewmöglichkeiten ab 14:30 Uhr

    Foto- und Interviewmöglichkeiten ab 14:30 Uhr

    Finale der IKK-Azubi Castings am 26. Juni in Düsseldorf: die besten 75 Schulabgänger stellen sich dem Live-Casting


  • Halbzeit-Bilanz der IKK-Azubi-Castings: Ab jetzt spannende Ausbildungsangebote im Handwerk

    Halbzeit-Bilanz der IKK-Azubi-Castings: Ab jetzt spannende Ausbildungsangebote im Handwerk

    Die Ausbildungsberufe der Castings stehen fest und sind ab heute unter www.ikk-azubi-castings.de online: Jetzt wird in die zweite Runde gestartet! Für alle Ausbildungs­platzsuchenden geht es vom Trainingslager in die Bewerbungsphase, in der man sich zunächst unter allen Angeboten für seinen Wunschberuf entscheiden muss. Gar nicht so leicht, befinden sich darunter doch spannende Ausbildungsmöglichkeiten im gesamten Gebiet Nordrhein.


  • Krankengeld für Selbstständige: Ab 1. August 2009 alles wieder anders

    Krankengeld für Selbstständige: Ab 1. August 2009 alles wieder anders

    Nach einem aktuellen Plan der Bundesregierung soll die zum Jahresbeginn 2009 eingeführte Neuregelung des Krankengeldes für gesetzlich versicherte Selbstständige abermals geändert werden. „Ab dem 1. August 2009 sollen Selbstständige wieder die Möglichkeit erhalten, sich bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche zu versichern,“ so Michael Lobscheid von der IKK Nordrhein. Für die Beitragsberechnung wird in diesem Fall der allgemeine Beitragssatz zugrunde gelegt. Wer auf seinen Anspruch auf Krankengeld verzichten will, der kann das auch weiterhin und bezahlt dafür einen ermäßigten Beitragssatz.



T5 Jobmessen