Krisenbedingt: Gut 20 Prozent weniger Stellen für Juristen
Gerade Absolventen ohne Prädikatsexamen müssen nach Alternativen suchen – etwa eine eigene Kanzlei gründen.
Die aktuelle Krise macht sich deutlich auf dem Jobmarkt für Juristen bemerkbar. Gab es im ersten Halbjahr 2008 noch gut 1.800 offene Stellen für Juristen, waren es im gleichen Zeitraum 2009 nur noch rund 1.430. Das ist ein Minus von gut 20 Prozent. Besonders betroffen sind Jura-Absolventen ohne Prädikatsexamen. Ihnen bleibt in der aktuellen Situation häufig nur der Ausweg, eine eigene Kanzlei zu gründen, berichtet das Magazin Handelsblatt Junge Karriere in seiner November-Ausgabe.
Die Zahl der Juristen ohne Prädikatsexamen ist groß. Nach Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer gelingt es nicht mal jedem fünften Absolventen, das Studium mit der begehrten Auszeichnung abzuschließen; nur zwei Prozent der Absolventen schaffen beim zweiten Staatsexamen die Note Gut. Der Rest hat das Nachsehen, denn ohne die Auszeichnung ist es nahezu unmöglich, eine Anstellung bei einer renommierten Kanzlei, in der Rechtsabteilung eines großen Unternehmens oder im Staatsdienst zu bekommen. Wer kein Top-Examen hat, braucht oft auch erst gar nicht zu versuchen, Staatsanwalt oder Richter zu werden. „Für den höheren Justizdienst kann sich bei uns bewerben, wer beide juristische Staatsprüfungen mindestens mit der Note Vollbefriedigend bestanden hat“, sagt Staatssekretärin Gabriele Hauser vom Sächsischen Staatsministe rium der Justiz gegenüber Junge Karriere.
Für viele Jura-Absolventen ohne Prädikatsexamen kann die Kanzleigründung eine echte Karrierealternative sein. Um in den Anfangsjahren nicht zu verhungern und die Kanzlei schnell rentabel zu machen, ist es wichtig, den Weg in die Selbstständigkeit gut vorzubereiten. „Wer eine Kanzlei gründen will, sollte das mit Bedacht tun, denn das wirtschaftliche Risiko ist groß – zum Beispiel wegen der scharfen Konkurrenz“, sagt Silke Waterschek, Vorsitzende des Forums Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein.
Denn die Einkünfte am Anfang der Selbstständigkeit sind häufig sehr mager: So machen laut Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer Gründer einer Einzelkanzlei im zweiten Jahr nach der Gründung lediglich einen Jahresumsatz von rund 18.400 Euro und einen Gewinn von knapp 7.000 Euro.
Wichtig ist auch die Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet, denn sie zahlt sich bei der Honorarhöhe aus: Juristen ohne einen solchen Zusatzabschluss verdienen im Durchschnitt einen Stundensatz von 174 Euro. Fachanwälte hingegen berechnen Mandanten, laut Soldan-Institut, durchschnittlich 194 Euro pro Stunde. Besonders lukrativ sind Erbrecht mit 235 Euro Stundensatz, Insolvenzrecht mit 233 Euro, Verwaltungsrecht mit 217 Euro und Steuerrecht mit 210 Euro pro Stunde. Auch Größe und Sitz der Kanzlei schlagen sich in den Honoraren nieder: Anwälte, die alleine arbeiten, verdienen mit durchschnittlich 166 Euro pro Stunde am wenigsten; in Sozietäten mit sechs bis zehn Anwälten beträgt der durchschnittliche Stundensatz schon 217 Euro.
(Quelle: Junge Karriere, 23.10.2009)


