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DocMorris-Chef Däinghaus: „Wir werden die größte Apotheke in Deutschland“

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Sieg für DocMorris: Europäischer Gerichtshof erlaubt europaweiten Versandhandel mit Medikamenten. Düsseldorf, 11. Dezember 2003: Die niederländische Versandapothe­ke DocMorris darf künftig verschreibungspflichtige Arzneimittel in allen Ländern der Euro­päischen Union, also auch in Deutschland, ver­treiben. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am heutigen Donnerstag beschlossen. Grund zur Freude für DocMorris-Chef Ralf Däinghaus: „Der Europäische Gerichtshof hat immer für den freien Waren­verkehr Partei ergriffen, denn die arzneimittelrechtliche Situation ist in allen Ländern der EU gleich“, sagt er im Interview mit dem Job- und Wirtschaftsma­gazin Junge Karriere

Mit dem heute gesprochenen Urteil geht ein dreijähriger Rechtsstreit zu Ende: Der Versandhändler DocMorris war von der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker­verbände verklagt worden. Das Landgericht Frankfurt hatte die Frage, ob das Versandhandelsverbot mit dem europäischen Recht vereinbar ist, an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung weitergeleitet. Mit ihrem Urteil geben die Europa-Richter dem neuen Gesetz der Bundesregierung zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung Rückendeckung. Es erlaubt den Ver­sand­­­handel mit Medikamenten in Deutschland und tritt zum 1. Januar 2004 in Kraft.

Gewinner der Neuregelung wird unter anderem DocMorris-Gründer Däinghaus sein: „Im Jahr 2008 werden Apothekenketten etwa 30 Prozent vom Markt ab­decken. Es wird drei bis fünf bundesweite Versandhandelsapotheken geben. DocMorris wird mindestens eine halbe Milliarde Euro Umsatz machen und die größte Apotheke in Deutschland sein“, prognostiziert er gegenüber Junge Karriere.

Quelle: Junge Karriere, 11.12.2003