Marburger Bund
Der Marburger Bund ist die gesundheits-, berufspolitische und gewerkschaftliche Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Im Mittelpunkt der Interessenvertretung stehen unter anderem der Kampf für bessere Arbeitsbedingungen und leistungsgerechte Vergütung in Krankenhäusern, die Karriereförderung von Ärztinnen und Ärzten sowie der Einsatz für eine praxisnahe Medizinerausbildung.
Der Marburger Bund hat rund 100.000 Mitgliedern und ist damit Europas größte Ärzte-Organisation mit freiwilliger Mitgliedschaft und die einzige tariffähige Ärztegewerkschaft in Deutschland. Die Mitglieder der Ärztegewerkschaft arbeiten in
- Krankenhäusern und Universitätskliniken
- Behörden und Einrichtungen der Sozialversicherung
- der Bundeswehr und im Zivildienst
- Betrieben der Pharma-Industrie und
- Praxen niedergelassener Kollegen
Zu den Mitgliedern zählen ebenfalls die Medizinstudentinnen und Medizinstudenten.
Der Marburger Bund engagiert sich außerdem besonders für arbeitslose und arbeitssuchende Ärztinnen und Ärzte.
Die große Gemeinschaft möchte den Medizinern den notwendigen Rückhalt geben, wenn einmal konkret Unterstützung bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, in Fragen der Weiterbildung oder beim Abschluss Ihres Arbeitsvertrages benötigt wird.
Marburger Bund: Aktuelle Nachrichten
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Höchstrichterlich bestätigt: Das Tarifvertragssystem funktioniert - Henke: „Ruf nach Zwangsgesetz zur Tarifeinheit absolut unsinnig“
Zu den heute bekannt gewordenen höchstrichterlichen Entscheidungen zum Tarifrecht erklärt Rudolf Henke, 1. Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund:
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Zwang zur Tarifeinheit ist ein Auswanderungsprogramm - MB-Chef kritisiert „Taschenspielertricks“ des Arbeitgeber-Präsidenten
„Wer die Koalitionsfreiheit aushöhlt, legt die Axt an die Wurzel unserer Verfassung.“ Mit diesen Worten reagierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, auf jüngste Interview-Äußerungen des Arbeitgeber-Präsidenten Professor Dieter Hundt. „Die Bundesregierung wäre sehr schlecht beraten, wenn sie dem Rat von Herrn Hundt folgen und die Rechte von Berufsgewerkschaften beschneiden würde. Das von ihm geforderte Schnellschuss-Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit würde einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die Tarifautonomie der Berufsgewerkschaften ist in unserer Verfassung ausdrücklich verbürgt. Sie hat keinen geringeren Rang als die Tarifautonomie der DGB-Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände“, betonte Henke.
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Botzlar: Preisdeckelung untauglich für Krankenhäuser des 21. Jahrhunderts
Der Deutsche Bundestag hat heute das GKV-Finanzierungsgesetz beschlossen. „Das Gesetz verdient eine differenzierte Betrachtung. Zwar hat die Reform nicht alle unsere Hoffnungen erfüllt, aber es ein Schritt nach vorn zu einer besseren Finanzierung des Gesundheitswesens“, kommentierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, die Entscheidung des Parlaments.
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Henke: Bemühungen um Herstellerunabhängigkeit fortsetzen
Zur Verabschiedung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Deutschen Bundestag erklärt der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke: „Das Gesetz verfolgt in vielen Bestimmungen das Ziel, die Herstellerunabhängigkeit der Arzneimitteltherapie zu stärken. Beispiele dafür sind etwa die dauerhafte Etablierung einer unabhängigen Patientenberatung oder die Veröffentlichungspflicht für Resultate von Arzneimittelstudien auch mit negativem Ergebnis. So wird der Einfluss gewinnorientierter Unternehmen auf die Arzneimitteltherapie verlässlicher begrenzt als bisher.
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Ärzte warnen vor Personalabbau durch finanzielle Einschränkungen der Kliniken
Der Marburger Bund fordert eine hundertprozentige Refinanzierung der Personalkosten in den Krankenhäusern. Die im Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetz angekündigte Preisdeckelung stehe in einem bedauerlichen Gegensatz zu den in den Jahren 2009 und 2010 bewirkten finanziellen Verbesserungen für die chronisch unterfinanzierten Kliniken. „Eine gesetzliche Preisdeckelung der Kliniken auf einen Zuwachs von 0,25 Prozent in den Jahren 2011 und 2012 erhöht angesichts der tatsächlichen Kostenentwicklung den im Klinikalltag spürbaren Rationalisierungsdruck“, heißt es in dem Beschluss der 118. Hauptversammlung. Ebenso klar lehnten die Delegierten den vorgesehenen dauerhaften Vergütungsabschlag für zusätzlich erbrachte Krankenhausleistungen ab.
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Ärzte fordern Stopp von ELENA
Der Marburger Bund fordert den Gesetzgeber auf, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zu stoppen. „Selbst wenn der Gesetzgeber formale Mängel beseitigen würde, wären das ELENA-Verfahrensgesetz und die dazu erlassene Durchführungsverordnung verfassungswidrig“, heißt es in einem Beschluss der 118. Hauptversammlung. Die Ärzte appellierten an die Bundesregierung, die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken endlich ernst zu nehmen und sich der Forderung nach einem sofortigen Moratorium nicht länger zu verschließen.
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Ärzte gegen jede Einschränkung des Streikrechts
Der Marburger Bund wendet sich entschieden gegen jede Einschränkung des Streikrechts. „Die von BDA und DGB geforderte Ausdehnung der Friedenspflicht zum Nachteil sogenannter Minderheitsgewerkschaften richtet sich gegen Grundrechte aller Arbeitnehmer“, kritisierten die Delegierten der 118. Hauptversammlung die Initiative von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund für ein Gesetz zur Tarifeinheit.
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Marburger Bund: Koalitionsfreiheit erhalten
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert den Gesetzgeber und die Bundesregierung auf, die grundgesetzwidrige Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit zurückzuweisen. "Wir werden bis hin zum Bundesverfassungsgericht alles daran setzen, dass ein solches Gesetz weder Wirkung noch Bestand hat", heißt es in einem Beschluss der 118. Hauptversammlung des Marburger Bundes. Man werde alle juristischen und übrigen Möglichkeiten als Gewerkschaft und Berufsverband ausschöpfen, um diesen Anschlag auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) zu vereiteln.
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Berufsgewerkschaften: Gesetz zur Tarifeinheit würde Chaos heraufbeschwören
Tarifeinheit nach Mehrheitsprinzip ist nicht nur rechtswidrig, sondern schafft auch unsichere Rechtsverhältnisse. Ein Chaos an Klagen und Prozessen ist vorprogrammiert, wenn durch ein Gesetz zur faktischen Erzwingung der Tarifeinheit im Betrieb die komplexen, durch eine Vielzahl von Entscheidungen der Arbeitsgerichte geprägten Regelungen auf den Kopf gestellt würden.
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Marburger Bund verlangt Korrekturen an der GKV-Finanzierungsreform
Der Marburger Bund appelliert an die Bundesregierung, Korrekturen im GKV-Finanzierungsgesetz vorzunehmen, die den Krankenhäusern eine hundertprozentige Refinanzierung ihrer Personalkosten ermöglichen. „Ärzte und Pflegekräfte erhöhen Jahr für Jahr durch ihre Leistungen die Arbeitsproduktivität, ohne dass dies in der finanziellen Ausstattung der Kliniken angemessen berücksichtigt wird. Die in der GKV-Finanzierungsreform vorgesehene Halbierung der Grundlohnrate für die Jahre 2011 und 2012 als Obergrenze für den Anstieg der Preise für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ist willkürlich und unangemessen. Sie wird die Klinikträger zu weiteren Einschränkungen zwingen. Hinzu kommt, dass die Krankenhäuser im Wettbewerb um geeignetes Personal weiter benachteiligt werden. Unter diesen Vorgaben kann die bereits jetzt sehr hohe Zahl von bundesweit 5.500 unbesetzten Arztstellen in den Krankenhäusern nicht reduziert werden“, sagte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, vor der heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum GKV-Finanzierungsgesetz.
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Studentische Neumitglieder kreuzen kostenlos
Zum Beginn des Wintersemesters 2010 / 2011 bietet der Marburger Bund Studentinnen und Studenten ein besonderes Highlight an. Der Ärzteverband schenkt studentischen Neumitgliedern einen zwölfmonatigen Zugang zum Prüfungsportal examen online des Thieme Verlages. Hier können Physikum, Hammerexamen oder anderen Multiple-Choice-Prüfungen optimal vorbereitet und das Kreuzen geübt werden. Über 20.000 original IMPP-Prüfungsfragen und Kommentare von renommierten Autoren sowie ein individueller Lernplaner helfen bei der Prüfungsvorbereitung.
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Tarifpluralität als feste Realität akzeptieren Marburger Bund warnt vor politischen Schnellschüssen
Der Marburger Bund (MB) hat an die Regierungskoalition appelliert, die vom Bundesarbeitsgericht konkretisierte Rechtsprechung zur Tarifpluralität uneingeschränkt zu akzeptieren. „Die Rechtslage ist eindeutig. Es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und keinen Grund zu politischem Aktionismus. Die von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund geforderte gesetzliche Festschreibung der betrieblichen Tarifeinheit ist ein Angriff auf die Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer in diesem Land“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, nach einer Beiratssitzung des MB-Bundesverbandes und der 14 Landesverbände des Marburger Bundes. „Die Politik sollte sich von diesen selbst ernannten Monopolisten nicht ins Bockshorn jagen lassen. Tarifeinheit ist nicht nur rechtswidrig, sie schadet vor allem auch der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands: Hochqualifizierte Fachkräfte werden abgeschreckt, wenn ihnen jede Gelegenheit zur tarifpolitischen Entfaltung genommen wird.“
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Bundesärztekammer unterstützt Marburger Bund im Kampf um Koalitionsfreiheit
Die Bundesärztekammer hat an den Gesetzgeber appelliert, die durch das Bundesarbeitsgericht bestätigte gegenwärtige Rechtslage der Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität beizubehalten. Es bestehe keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Änderung. Eine derartige Gesetzgebung wäre eine massive Entwertung der in der Verfassung garantierten Koalitionsfreiheit. „Ein Zurücksetzen arztspezifischer Tarifverträge gegenüber anderen Tarifverträgen würde die ohnehin bestehenden Probleme bei der Besetzung ärztlicher Stellen in den Krankenhäusern erheblich verschärfen. Die Versorgungssicherheit in den Krankenhäusern wäre massiv beeinträchtigt“, warnte die Bundesärztekammer.
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MB-Mitgliederumfrage startet!
Vor drei Jahren hat der Marburger Bund Ergebnisse einer bundesweiten Mitgliederbefragung zu den Arbeitsbedingungen veröffentlicht. Die Resonanz war riesengroß. Erstmals lagen konkrete Daten und Fakten vor, die eine genaue Analyse der Arbeitssituation der Ärztinnen und Ärzte ermöglichten. Der Marburger Bund konnte auf dieser Grundlage mit noch mehr Nachdruck bessere Arbeitsbedingungen einfordern. Nun ist es an der Zeit, die Umfrage erneut durchzuführen, um einen aktuellen Sachstand zu erhalten.
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Henke: „Kein akuter Handlungsdruck“ - Abkehr von der Tarifeinheit entspricht der Logik der Verfassung
In einem gemeinsamen Brief an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen warnen sechs Fach- und Berufsgewerkschaften vor gesetzgeberischem Aktionismus im Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 7. September 2010 veranstaltete Kolloquium „Tarifeinheit und Koalitionsfreiheit“ habe deutlich gemacht, dass auch eine Vielzahl renommierter Experten aus der Rechtswissenschaft schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund geforderte gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit geltend macht. „Eine Einschränkung der kollektiven und individuellen Koalitionsfreiheit ist keinesfalls zum Schutze anderer Rechtsgüter, des sozialen Friedens oder einer funktionierenden Tariflandschaft notwendig“, heißt es in einem dem Brief beigefügten Positionspapier des Marburger Bundes (MB), der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), des VAA Führungskräfte Chemie (VAA) und der Vereinigung Cockpit (VC). Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit sei kein Freibrief für Aktionismus, sondern eine Chance zur Festigung des freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates.


