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DGB begrüßt Zustimmung des Tarifausschusses zur Lohnuntergrenze in der Leiharbeit

Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Tarifausschuss dem Antrag auf Festlegung einer Lohnuntergrenze in der Leiharbeit einstimmig zugestimmt.

„Damit haben die DGB-Gewerkschaften zusammen mit den beiden Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP ein wichtiges Etappenziel zugunsten der Beschäftigten der Branche erreicht: eine flächendeckende Lohnuntergrenze in der Leiharbeit“, so Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied. „Jahrelange Bemühungen tragen nun Früchte und werden Niedriglohnstrategien wenigstens am unteren Ende der Lohnskala einen Riegel vorschieben. Ungeachtet dessen fordert der DGB weiterhin gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“

Die Lohnuntergrenze tritt erst mit Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsverordnung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Lohnuntergrenzen würden dann bei 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten liegen. Ab dem 1. November 2012 steigen sie auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten an.

(Quelle: DGB, 09.12.2011)

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