Übernahme nach der Ausbildung eher die Seltenheit
Einer DGB-Umfrage unter 1957 Auszubildenden zufolge sind die Chancen einer Übernahme nach der Ausbildung prekär. Während sich gerade einmal knapp 14 % der Befragten über eine unbefristete Übernahme freuen konnten, erhielt der Großteil entweder lediglich eine zeitlich begrenzte Zusage (22,3 %) oder noch gar keine Informationen über eine mögliche Festanstellung (40 %). Ein Viertel der Jugendlichen hat bereits die Gewissheit, später einmal nicht übernommen zu werden.
Harten Zeiten sehen Auszubildende in der Wirtschaftskrise entgegen: Immer weniger Betriebe erklären sich dazu bereit, ihre Zöglinge nach der Ausbildung auch zu übernehmen. Gut 11 % der Befragten müssen sich mit befristeten Verträgen von sechs Monaten oder weniger zufriedengeben. Auf 11,2 % wartet immerhin eine einjährige Anstellung im Anschluss. Doch ein Großteil der angehenden Berufsanfänger muss sich rechtzeitig nach Alternativen umsehen.
Zunächst ist es allerdings ratsam, sich bei seinem Ausbildungsbetrieb über eine Weiterbeschäftigung zu informieren. Häufig bringt ein persönliches Gespräch mit dem Ausbilder erste Klarheit. Wer sich frühzeitig um eine Übernahme bemüht, zeigt Initiative und Interesse an seinem Arbeitsplatz. Dies wird vom Arbeitgeber zumeist positiv bewertet. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn der Ausbilder bereits zu Beginn der Ausbildung die Übernahme verspricht. Legal ist es nach § 12 des Berufsbildungsgesetzes erst sechs Monate vor Ausbildungsende, eine spätere Übernahme zu vereinbaren. Diese sollte dann gegebenenfalls auch schriftlich festgehalten werden. Ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Um seine Chancen auf eine Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende zu erhöhen, ist es vorteilhaft, sich bei großen Firmen ausbilden zu lassen. Die haben teilweise wesentlich höhere Übernahmequoten.


