4ING wendet sich gegen die Promotion an außeruniversitären Einrichtungen
Das Recht, einen Doktortitel zu verleihen, liegt in Deutschland ausschließlich bei den Universitäten. Dem liegt der außerordentlich bewährte Gedanke der Einheit von Forschung und Lehre zu Grunde.
Derzeit gibt es nun Bestrebungen, das Promotionsrecht auch anderen Institutionen zu gewähren. Die Folgen wären gravierend, da sich damit automatisch die Forschung von den Universitäten, wo Forschung bis heute in Deutschland überwiegend stattfindet, wegverlagern würde. Damit würden die Universitäten bezüglich der Forschung ausgetrocknet. Der Niedergang der Einheit von Forschung und Lehre an den Universitäten wäre vorprogrammiert.
Derzeit sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gehalten, mit Universitäten zu kooperieren, um die Befähigungen des wissenschaftlichen Nachwuchses optimal zu entwickeln. Ein wesentlicher Anreiz dabei ist die Promotion, die in Kooperation mit Universitäten durchgeführt wird. Dieser Zwang zur Zusammenarbeit nützt beiden Seiten: Die Universitäten weiten hierüber ihre Forschungsmöglichkeiten aus und die Forschungs- einrichtungen gewinnen mehr Flexibilität und stetigen Zugang zu jungen Talenten.
Da kein Vorteil in der Gewährung des Promotionsrechtes an andere Einrichtungen gesehen werden kann, plädiert 4ING eindringlich für eine Beibehaltung des ausschließlichen Promotionsrechtes durch Universitäten.
(Quelle: 4ING - Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten e.V., 21.12.2007)


