Mittlerer Dienst im Auswaertigen Amt
Wer die Laufbahn des Mittleren Dienstes antreten will, darf keine Scheu vor fremden Ländern haben, muss flexibel, kontaktfreudig, belastbar und beherrscht sein. Das trifft zunächst auf viele zu. Aber wie ist es, in Krisengebieten zu arbeiten, alle 3 bis 4 Jahre den Dienst- und Wohnort zu wechseln und das Ganze mit der Familie im Schlepptau? Solch eine Entscheidung ist also nicht nur beruflicher, sondern auch privater Natur – sie muss gut durchdacht und mit der Familie besprochen werden.
Wenn man sich dann entschieden hat, müssen noch mathematisches Verständnis, Interesse an politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen der Gegenwart und ausreichende Englischkenntnisse vorhanden sein. Welche Einstellungen noch Vorrausetzung sind, findet man unter dem Menüpunkt mittlerer Dienst. Wenn man sich noch nicht ganz sicher ist, so kann man vor der Bewerbung einen Selbsteinschätzungstest machen. Sicherlich sollte dieser Test eine gut durchdachte Entscheidung nicht ersetzten, aber vielleicht den Weg zu dieser ebnen. Die Kernbereiche des mittleren Dienstes liegen in der inneren Verwaltung und im Rechts- und Konsularbereich. Der Schwerpunkt liegt aber in der Verwaltung, genau genommen in der Aktenverwaltung. Damit die schriftliche Korrespondenz des Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretungen sinnvoll strukturiert ist und die Vorgänge schnell wiedergefunden werden können, ist man als Registrator/-in gefragt. An den Auslandsvertretungen kann man darüber hinaus auch als Zahlstellenverwalterin oder Zahlstellenverwalter eingesetzt werden. Als solche/solcher ist man für die Kassen- und Buchführung der Botschaft oder des Generalkonsulats verantwortlich. Da alles, auch große Beiträge, wie Baumaßnahmen, Staatsbesuche oder Dienstreisen über die Zahlstelle laufen, muss die Kasse immer stimmen!
Für die innere Verwaltung, also beispielsweise für die Beschaffung von Arbeitsmaterialien und Organisation des Fuhrparks, sind Bürosachbearbeiter/-innen zuständig.
Derzeit werden Beamtinnen und Beamten zunehmend als IT-Betreuer/-in ausgebildet und sind dann die Ansprechpartner für die Klärung von Hard- und Softwareproblemen.
In der Pass- und Visastelle wird man eingesetzt, wenn eine helfende Hand gebraucht wird, um Antragsstellern am Schalter zu helfen, aber auch zu bestimmen, ob nach adäquaten Rechtsvorschriften ein Visum genehmigt werden darf oder ein deutscher Reisepass ausgestellt werden kann.
Bevor es jedoch mit der Ausbildung losgeht, findet eine Auswahl statt. Für gewöhnlich wird jeder Bewerber, der die Anforderungen erfüllt und die Bewerbungsfristen beachtet hat zum ersten Teil des Auswahlverfahrens eingeladen. Bei dem Auswahlverfahren gilt es einen schriftlichen (abgefragt werden unterschiedliche Leistungen und Fähigkeiten) und mündlichen (bestehend aus einem Einzelgesprächen, einer Gruppendiskussion und einem Kurzvortrag) Test zu bestehen. Nach den bestandenen Prüfungen bekommt man eine Einstellungsvoraussetzung mit der Einschränkung, dass die Gesundheits- und Sicherheitsprüfung positiv verlaufen.
Nach dem 24-monatigen Vorbereitungsdienst wird man zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf berufen und führt die Dienstbezeichnung Regierungssekretäranwärter/-in. Während der Ausbildung erhält man bereits Anwärterbezüge. Zum genauen Ausbildungsverlauf und den Schwerpunkten lassen sich Informationen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden. Im Abschlusslehrgang werden bereits vorhandene Kenntnisse vertieft und durch Praktika gestärkt. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der Laufbahnprüfung (schriftliche und mündliche Fachprüfung, Englischprüfung).


