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Fremdsprachenassistent/-in im Auswärtigen Amt

Für eine Anstellung als Fremdsprachenassistent/-in muss man zunächst an Büro- und Sekretariatsmanagement sowie Informationstechnik interessiert sein. Und wer dann noch verschiedene Kulturen und Sprachen kennenlernen möchte und sich vorstellen kann zusammen mit der Familie in der Fremde zu arbeiten und zu leben, für den könnte der Beruf des/der Fremdsprachenassistent/-in durchaus in Frage kommen.

Fremdsprachenassistent/-in im Auswärtigen Amt

Bevor es jedoch losgehen kann, müssen die Bewerber/-innen den Anforderungen genügen. Und das ist eine ganze Menge. Neben einem Realschulabschluss oder vergleichbarem Abschluss brauchen die Bewerber/-innen, eine Ausbildung zum/zur Europasekretär/-in, Fremdsprachenkorrespondent/-in, Berufserfahrung in diesem Bereich, Muttersprachliche Deutschkenntnisse, Englischkenntnisse und Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache (Niveau B2) u.v.a.

Als Fremdsprachenassistent/-in unterstützt man die weltweite Kommunikation des Auswärtigen Dienstes. Ob persönlich und schriftlich, auf Deutsch und einer fremden Sprache, binnen der Hauptsitzes in Berlin oder mit den Vertretungen im Ausland. Die erste Zeit als Fremdsprachenassistent/-in verbringt man zwischen zwei bis drei Jahren in der Berliner Zentrale und wird später abwechselnd in den deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt. Es gibt etliche Aufgabenschwerpunkte, angefangen von kleineren Tätigkeiten wie Telefongespräche führen (selbstverständlich auch in fremden Sprachen) oder Adressen verwalten, bis hin zu Verwaltungsarbeiten und der Büro- und Sekretariatsorganisation.

Bewerben kann man sich über die aktuellen Ausschreibungen. In der jeweiligen Stellenausschreibung findet man auch die entsprechenden Hinweise und Anforderungen.

Wer unter den Bewerbern ausgewählt wurde, kann sich auf das Auswahlverfahren einstellen. Dieses gliedert sich in zwei Abschnitte. Im ersten Abschnitt gilt es einen schriftlichen Eignungstest in den Bereichen der geistigen Intelligenz, Arbeitsverhalten, Erinnerungsfähigkeit, Allgemeinbildung, Rechtschreibung und IT-Kenntnissen, ebenso einer schriftlichen Prüfung in Englisch (in Form eines Diktats) zu bestehen. Die schriftliche Prüfung dauert einen Tag. Es gibt keine Reisekostenübernahme. Wer die erste Prüfung erfolgreich bestanden hat, wird zum zweiten Abschnitt eingeladen. Dieser dauert in etwas zwei Tage. Beim ersten Tag der zweiten Prüfung müssen ein 10-minütger mündlicher Sprachtest in Englisch, ein schriftlicher Test in Form eines Diktats (Zeitungsartikel) und ein 10-minütiger mündlicher Sprachtest in der ausgewählten Zweitsprache gemacht werden. Falls die Bewerber an dieser Stelle dem Anforderungsprofil nicht genügen, also die Sprachtest nicht korrekt bestehen, werden sie nicht zum zweiten Tag eingeladen. An diesem Tag soll ein Einzelvorstellungsgespräch, eine Gruppenaufgabe in deutscher Sprache, eine Präsentation und ein Einzelgespräch mit einer/m beratenden Psychologin/en stattfinden. Bei Bestehen aller Prüfungen, wird nach dem Ende des ganzen Verfahrens eine Mitteilung ausgestellt. Doch richtig losgehen kann es erst, wenn die Gesundheitsuntersuchung sowie Sicherheitsüberprüfung positiv verlaufen sind.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt es Musterdiktate, die eine erste Vorstellung vom geforderten Kenntnisstand vermitteln sollen.

Als angehende Fremdsprachenassistentin oder angehender Fremdsprachenassistent kann auch ein Praktikum im Sekretariat in der Berliner Zentrale absolviert werden. Wenn man also sechs bis acht Wochen für ein Praktikum übrig hat, kann die Sekretariatsarbeit des Auswärtigen Amtes kennenlernen.

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