Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer fällt zum Jahresbeginn weg
Die bisherige Regelung, nach der ältere Arbeitnehmer bei Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten konnten, fällt zum 1. Januar 2012 ersatzlos weg. Bisher hatten Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer ab 50 Jahre die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Entgeltsicherung zu beantragen.
Dies war möglich, wenn die Aufnahme einer neuen Beschäftigung mit finanziellen Einbußen im Vergleich zur früheren Tätigkeit verbunden war. Die Entgeltsicherung hatte diese Einbußen in Form eines Zuschusses an den Arbeitnehmer teilweise ausgeglichen. Außerdem wurden zusätzlich die Rentenbeiträge aufgestockt. Damit sollte ein Anreiz geschaffen werden, auch eine geringer bezahlte Beschäftigung anzunehmen.
Die gesetzliche Regelung ist bis zum 31.12.2011 befristet und wird auch nicht verlängert. Ansprüche auf Entgeltsicherung können demnach nur noch bei Arbeitsaufnahmen vor dem 01.01.2012 entstehen. Danach ist bis längstens 31.12.2013 nur noch eine Wiederbewilligung eines bereits früher entstandenen Anspruchs auf die Leistungen der Entgeltsicherung möglich.
(Quelle: Agentur für Arbeit Plauen, 21.12.2011)


