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Saison-Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall nutzen

Die Schlechtwettersaison beschert dem Baugewerbe oft eine unfreiwillige Arbeitspause. Um dabei die drohende Arbeitslosigkeit von Beschäftigten zu vermeiden, können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaus und des Garten- und Landschaftsbaus vom 1. Dezember bis zum 31. März Saison-Kurzarbeitergeld erhalten.

„Sowohl witterungsbedingte Arbeitsausfälle als auch Ausfälle wegen Auftragsmangel können in dieser Zeit ausgeglichen werden. Der entscheidende Vorteil für die Unternehmen ist dabei, dass die Fachkräfte ihren Arbeitsplatz behalten und kurzfristig eingesetzt werden können“, stellt Andreas Fleischer, Geschäftsführer Operativ heraus.

(Quelle: Arbeitsagentur Plauen, 15.12.2011)

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