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Neue Beitragssätze in der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung (FWA) ab 01.01.2010

Zahlungen für 2009 bis 10. Dezember möglich

Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilisierung in Deutschland hat den Beitragsatz der Arbeitslosenversicherung mit 2,8 Prozent festgeschrieben. Damit erhöhen sich für das nächste Jahr auch die Bezugsgrößen für die freiwillige Weiterversicherung. Daher gelten ab 01.01.2010 folgende Beiträge:

  • 6,08 € für Pflegepersonen (Ost),
  • 15,19 € für selbständig Tätige (Ost) und
  • 17,89 € für Auslandbeschäftigte.

Die Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die monatlichen Beiträge in der FWA für das Jahr 2009 spätestens bis 10. Dezember 2009 an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen sind.

Die Agentur bescheinigt dem Versicherten mit Ablauf des Kalenderjahres 2009 die gezahlten Beiträge.

Die freiwillige Weiterversicherung endet, wenn der Versicherte mit der Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug ist. Der Verzugszeitraum beginnt unmittelbar nach dem Fälligkeitstermin (Ersten des Monats). Das heißt, dass beispielsweise bei Fälligkeit zum 01.10.2009 der Betrag bis 31.12.2009 eingezahlt werden muss, sonst ist der Arbeitgeber mehr als 3 Monate im Verzug.

Arbeitgeber sind aufgefordert, die Änderungen in den Daueranweisungen ab neuem Jahr vorzunehmen.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit Annaberg-Buchholz, 04.12.2009)

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