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Förderung der Altersteilzeit läuft Jahresende aus

Zum Ende des Jahres läuft die bestehende gesetzliche Regelung zur Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit aus.

Die Erstattung der Aufstockungsbeträge durch die Arbeitsagentur kann nur noch dann erfolgen, wenn die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat.

Arbeitgeber, die nicht auf die Förderung verzichten wollen, sollten ihre Anträge deshalb möglichst schnell einreichen. Auf Unterstützung dürfen sie dann hoffen, wenn der frei gewordene Platz mit einem Arbeitslosen besetzt oder ein Azubi übernommen wird. Kleinstbetriebe können den frei gewordenen Platz auch mit einem neuen Azubi besetzen.

Weitere Voraussetzungen: Die Altersteilzeit muss vor deren Beginn vereinbart werden und mindestens bis zum Übergang in die Rente laufen.

Arbeitnehmer, die über Altersteilzeit nachdenken, sollten sich im Vorfeld unbedingt beim Rentenversicherer über den möglichen Beginn und die Höhe ihrer Rente informieren, empfiehlt die Arbeitsagentur.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de ► Unternehmen ► Finanzielle Hilfen ► Beschäftigung Älterer.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit Annaberg-Buchholz, 04.12.2009)

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