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Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus

Die Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes trugen in Oberhausen und Mülheim mit dazu bei, die negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise 2009/2010 zu begrenzen. In der Spitze befanden sich im Mai 2009 über 3.800 Arbeitnehmer/innen aus Oberhausen und Mülheim in der Kurzarbeit.

Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld befristet eingeführt. Die Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Enddatum der Sonderregelungen auf den 31. Dezember 2011 vorverlegt.

Zum Jahresbeginn 2012 gilt für konjunkturelle Kurzarbeit in Unternehmen weitestgehend wieder das Recht vor der Wirtschaftskrise 2009.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Arbeitgeber tragen wieder allein die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld.
  • Der Arbeitsausfall ist nur dann erheblich, wenn für mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer/innen des Betriebes oder der Betriebsabteilung mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts ausfallen.
  • Betriebliche oder tarifliche Regelungen zur Bildung von Minussalden bei Arbeitszeitschwankungen sind vor der Nutzung von Kurzarbeit grundsätzlich auszuschöpfen.
  • In Betrieben der Bauwirtschaft entfällt damit die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte. In Betrieben des Gerüstbaus entfällt diese Erstattung komplett.
  • Zeitarbeitsunternehmen können keine konjunkturelle Kurzarbeit durchführen.

Betroffene Betriebe, die entweder bereits in Kurzarbeit sind oder Kurzarbeit anzeigen wollen, können sich an das Bearbeitungsbüro Arbeitgeber / Träger der Agentur für Arbeit Oberhausen / Mülheim wenden: Muelheim-Ruhr.141-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de.

(Quelle: Arbeitsagentur Oberhausen, 14.11.2011)

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