Erst abmelden – dann reisen
Wer zwischen den Feiertagen oder in den Weihnachtsferien verreisen möchte und bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist, sollte sich den Urlaub vorher von der Arbeitsagentur genehmigen lassen.
Anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der Gesetzgeber verlangt von beschäftigungslosen Bewerbern, dass sie alle zumutbaren Aktivitäten unternehmen, um die Arbeitslosigkeit zu beenden – auch in der Ferienzeit.
Die Agentur für Arbeit kann einer Reise allerdings zustimmen, wenn der Arbeitsvermittler vorher geprüft hat, dass die Ortsabwesenheit weder die Beschäftigungschancen schmälert noch der Teilnahme an einer geplanten Eingliederungsmaßnahme entgegensteht. Arbeitslose können dann für maximal 21 Kalendertage im Jahr in den Urlaub, fahren ohne dass ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt wird.
Infos gibt es montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Service-Nummer 01801-555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42ct/min).
(Quelle: Agentur für Arbeit Münster, 08.12.2011)


