Wenn's stürmt und schneit: Saison-Kug statt arbeitslos
Am 1. Dezember beginnt für das Baugewerbe die Schlechtwetterzeit 2011/2012. Damit während dieser Monate keiner entlassen werden muss, zahlt die Agentur für Arbeit Mönchengladbach das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug.
Für wen gilt Saison-Kug?
Saison-Kug greift beim Bauhauptgewerbe, beim Baunebengewerbe – dazu zählen der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau –, sowie für das Dachdeckerhandwerk. Ziel von Saison-Kug ist es, Arbeitslosigkeit während der Wintermonate zu vermeiden.
Wann wird Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt?
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der betroffenen Gewerbe erhalten vom 1. Dezember 2011 bis 31. März 2012 Saison-Kug, wenn die Arbeit wegen Witterung oder Auftragsmangels ausfällt.
Muss der Arbeitsausfall erheblich sein?
Ja. Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Überwiegend branchen-, betriebsübliche und saisonbedingte Arbeitsausfälle sind unschädlich.
Wie hoch ist das Saison-Kurzarbeitergeld?
Die Agentur für Arbeit Mönchengladbach zahlt 60 oder, bei mindestens einem Kind, 67 Prozent der Einbußen beim Nettoentgelt.
Wie viel zahlen die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen?
Während des Bezugs von Saison-Kug müssen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer allein die Sozialversicherungsbeiträge abführen, und zwar auf einem abgesenkten Niveau von 80 Prozent des Entgelts, das ohne Arbeitsausfall erzielt worden wäre.
Muss Saison-Kug beantragt werden?
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren: die Anzeige des Arbeitsausfalls und der Antrag auf Leistung. Ausnahme: Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitsausfall ausschließlich auf witterungsbedingten Ursachen fußt.
Gibt es weitere Leistungen?
Es werden ergänzende Leistungen wie Zuschuss-Wintergeld (ZWG), Mehraufwandswintergeld (MWG) gewährt und Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Das Zuschuss-Wintergeld
Bis zu 2,50 Euro (1,03 Euro für das Gerüstbaugewerbe) für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde, um Arbeitsausfälle zu vermeiden.
Das Mehraufwands-Wintergeld
Ein Euro für jede zwischen Mitte Dezember und Ende Februar geleistete Arbeitsstunde, in der Summe jedoch nicht mehr als für 450 Stunden. Damit wird der anfallende witterungsbedingte Mehraufwand ausgeglichen.
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten die Sozialversicherungsbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer zurück.
Und das Gerüstbaugewerbe?
Hier bleibt es bei den Regelungen der Schlechtwettersaison 2010/2011. Die Schlechtwetterzeit geht vom 1. November 2011 bis 31. März 2012.
(Quelle: Arbeitsagentur Mönchengladbach, 16.11.2011)


