Aktionswoche für Menschen mit Behinderung
Menschen mit einer Behinderung haben im Vergleich zu nicht behinderten Menschen immer noch Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dabei sind sie vielfach nicht weniger leistungsfähig. Nach dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme dieser Personengruppe wachhalten soll, startete eine bundesweite Aktionswoche. Die Arbeitsagentur als Träger der aktiven Arbeitsförderung gestaltete diese Woche aktiv mit und machte insbesondere Arbeitgeber in der Region erneut auf die Beschäftigungspotenziale dieser Menschen aufmerksam.
„Um dem anstehenden hohen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu begegnen, sollten die Unternehmen schon heute die vorhandenen Fachkräfte aktivieren und vor allem Menschen mit Handicap stärker in den Arbeitsmarkt integrieren“, sagt Agenturleiterin Frauke Schwietert und schickte in der Aktionswoche Kompetenzteams, bestehend aus Vermittlern für Menschen mit Behinderung und Vermittlern des Arbeitgeber Service, auf Tour.
Sie hatten es sich zur Aufgabe gemacht, Personalchefs motivierte Bewerberinnen und Bewerber vorzustellen und über Vorteile, rechtliche Hintergründe und Fördermöglichkeiten bei der Einstellung behinderter Menschen zu informieren. „Diese Arbeitnehmer nutzen ihre Chancen, wenn man ihnen eine solche einräumt. Sie sind am richtigen Arbeitsplatz leistungsstarke und überaus loyale Mitarbeiter und vielfach eine Bereicherung für den Betrieb“, erklärt Klaus Gebert, Teamleiter für berufliche Rehabilitation und schwerbehinderte Menschen in der Herforder Arbeitsagentur.
Nicole Windmann, Personalleiterin der Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG in Herford, ging mit gutem Beispiel voran und nutzte das Beratungsangebot des Agentur-Expertenteams. „Wir haben nur gute Erfahrungen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht. Motivation und Einsatzfreude sind an der Tagesordnung!“
Michael und Birte Lührmann, Inhaber von Baugeräte Werkzeughandel Minden GmbH (BWM), waren ebenfalls mit dabei und sahen sich die mitgebrachten Bewerbungsmappen behinderter Menschen genauer an: „Es läuft gut. Daher wollen wir unsere Personalmannschaft weiter aufstocken und können uns fachlich versierte Kollegen, ganz gleich ob mit oder ohne Behinderung, gut vorstellen.“
Auch das Bünder Unternehmen BMG Möbelteile, mit Janina Brockmann aus der Personalabteilung und dem Disponent Matthias Veit, ließ sich in der Aktionswoche ausführlich beraten. Sonderkündigungsrecht, Urlaubsansprüche, gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz und vieles mehr wurden besprochen. „Nun können wir starten!“, resümierten Brockmann und Veit.
Bei einem Betriebsbesuch bei IP Zeitarbeit GmbH in Espelkamp berichtete Geschäftsführerin Ingrid Piepers dem Kompetenzteam der Arbeitsagentur von guten Erfahrungen mit der Einstellung behinderter Menschen. Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sei es allerdings nach wie vor schwierig, die Auftraggeber vom Potenzial dieser Personengruppe zu überzeugen. „Doch dieser Herausforderung stellen wir uns!“, versprach die Chefin.
Die Herforder Arbeitsagentur wird auch weiterhin in ihren Bemühungen nicht nachlassen, Menschen mit Handicap in die Arbeitswelt zu integrieren. „Inklusion ist eine Aufgabe für uns alle“, appelliert Agenturleiterin Schwietert.
Gerne bietet der Arbeitgeber-Service auch anderen Unternehmen eine ausführliche Beratung an. Unter 01801 – 66 44 66* können Termine vereinbart werden.
(*3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)
Hintergrundinformationen zu üblichen Irrtümern
Schwerbehinderte Menschen sind unkündbar?
Auch schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind kündbar. In der Probezeit der Beschäftigung besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Danach bedarf die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes. Dabei wird geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, um das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten. Sollten die Bedingungen für den Arbeitgeber nicht zumutbar sein, wird auch nicht daran festgehalten. Bei verhaltensbedingten Gründen oder vertragswidrigen Pflichtverletzungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Kündigung zugestimmt wird.
Schwerbehinderte Menschen sind nicht leistungsfähig?
Alle Erfahrungen zeigen, dass sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Behinderten nicht von denen anderer Beschäftigten unterscheiden. Behinderte kennen ihre Belastungsgrenzen. Körperliche Defizite sind zudem häufig ausgeglichen. Sie wählen Arbeits- und Ausbildungsplätze aus, in denen sie leistungsstark sein können. Behinderte Menschen sind häufig besonders motiviert.
Schwerbehinderte Menschen verursachen im Betrieb sehr hohe Kosten?
Die meisten Behinderungen stellen keine besonderen Anforderungen an den Arbeitsplatz. Nicht selten reichen organisatorische Maßnahmen, um ein behindertengerechtes Anpassen zu realisieren. Sofern eine Einrichtung oder der Umbau des Arbeitsplatzes notwendig ist, fördern die Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, etc.) oder das Integrationsamt auf Antrag die erforderlichen Maßnahmen. Technische Berater prüfen vor Ort, was zur Einrichtung des Arbeitsplatzes erforderlich ist. Auch technische Arbeitshilfen können gefördert werden.
(Quelle: Arbeitsagentur Herford, 16.12.2011)


