Mehr Transparenz: Bundesweite Befragung zum Migrationshintergrund
Seit August werden bundesweit alle Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter zu ihrer Zuwanderungsgeschichte befragt. Die statistische Erfassung erhöht die Transparenz. Die bisherige Unterteilung in Deutsche und Nichtdeutsche hilft in der Regel nicht weiter.
Nicht immer verrät der Name eines Menschen dessen Herkunft. Das gilt für typisch deutsche Namen, die eine Einwanderungsgeschichte verbergen. Aber auch Namen, die eine nichtdeutsche Herkunft vermuten lassen, können täuschen. Nicht jeder, der einen inländischen Namen trägt, ist hier geboren. Andererseits sind viele Mitbürgerinnen und Mitbürger mit fremd klingendem Namen hier geboren, hier zur Schule gegangen und hier ausgebildet worden.
Bisher unterscheidet man in der Statistik nach Deutschen und Ausländern. Hilfreich ist diese Festlegung allein nicht. Um hier zukünftig mehr Klarheit zu bekommen hat der Gesetzgeber die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter angewiesen, alle Kundinnen und Kunden nach ihrem Migrationshintergrund zu befragen.
Der Migrationshintergrund wird zukünftig als zusätzliches Gliederungsmerkmal – vergleichbar mit der bestehenden Differenzierung in Ausländer und Deutsche – im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik ausgewiesen.
Der Begriff „Migrationshintergrund“ ist ein soziodemografisches Merkmal, das zur Beschreibung der seit 1950 eingewanderten Personen und deren Nachkommen dient. Um diese Gruppe zu identifizieren, müssen alle deutschen und ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger befragt werden.
Die erhobenen Daten dürfen per Gesetz ausschließlich zu statistischen Zwecken verwendet werden und unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Wer wird befragt?
Befragt werden alle Ausbildungs- und Arbeitsuchenden, alle Arbeitslosen und alle von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Was wird gefragt?
Als erstes wird gefragt, ob die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Dann wird erfasst, ob der Geburtsort außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik liegt und eine Zuwanderung in das heutige Bundesgebiet nach 1949 erfolgte.
Weiter ist festzustellen, ob die Person als Aussiedler oder Spätaussiedler, dessen Ehegatte oder dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.
Zusätzlich wird festgehalten, ob der Geburtsort mindestens eines Elternteils außerhalb Deutschlands liegt und eine Zuwanderung des Elternteils nach 1949 erfolgte.
Wie wird gefragt?
In der Regel werden Kundinnen und Kunden, die erstmals Kontakt mit einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter haben, in einem persönlichen Gespräch befragt.
Alle anderen werden im Rahmen eines Beratungsgespräches oder sonstigen Kontaktes dazu befragt. In Ausnahmefällen kann der Fragebogen auch per Post zugestellt werden und eine schriftliche Beantwortung erfolgen.
Bis wann läuft die Befragung?
Die Befragung soll bundesweit bis zum 31. März 2012 abgeschlossen sein.
(Quelle: Arbeitsagentur Hamm, 27.10.2011)


