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Inklusion eröffnet Chancen für den Arbeitsmarkt

Inklusion bedeutet im Lateinischen „Einschluss“ und meint das Dazugehören. Es ist das Schlüsselwort, wenn es um die Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben geht. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigen vier neu eingerichtete Arbeitsplätze bei der Frank Schwarz Gastro Group (FSGG).

In der Küche muss es in aller Hektik schnell und präzise funktionieren. Rufen und pfeifen gehört daher zu den normalen Verständigungsformen. Nina-Nadine Gnoth und Dennis Kerber reagieren auf diese Signale dennoch nicht, denn die beiden neuen Beiköche der FSGG sind gehörlos.

„Die Verständigung klappt trotzdem“, so Frank Schwarz, Geschäftsführer der FSGG. Wir stellen uns halt direkt vor die Beiden oder tippen sie an die Schultern. Unsere Backöfen rüsten wir aus diesem Grund extra mit optischen Signalen aus, damit sie auch von unseren gehörlosen Mitarbeitern bedient werden können.“

Schwarz sieht auch die gesellschaftliche Verantwortung, wenn er in seinem Betrieb eine eigene Integrationsabteilung einrichtet. Zu ihr gehört auch die 46-jährige Beiköchin Irina Agljamova, die fünf Jahre nach einem Arbeitsplatz gesucht hat. Nina Gnoth war zuvor 5 Jahre arbeitslos, Dennis Kerber 14 Monate. Irina Agljamova war vor ihrer Einstellung durch die FSGG mit wechselnden Einsatzorten bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. „Die vierte Stelle steht ebenfalls dank der Vermittlung der Agentur für Arbeit kurz vor der Besetzung, schließlich benötigen wir ja die Arbeitskraft dieser Mitarbeiter“, so Schwarz.

„Wir brauchen die Menschen mit Handicap! Sie können und werden ihren Beitrag dazu liefern, dem drohenden Fachkräftebedarf entgegenzuwirken“, beschreibt Angela Schoofs, Chefin der Duisburger Arbeitsagentur, die Aktivitäten der Arbeitsagentur das Thema „Inklusion“ weiter voranzutreiben. „Oft zeigt sich, dass Menschen mit Behinderungen ein hohes Leistungsvermögen und eine hohe Leistungsbereitschaft in den Arbeitsprozess einbringen. Wie dies für beide Seiten gewinnbringend umgesetzt werden kann, dafür ist die FSGG ein hervorragendes Beispiel. Voraussetzung für diese Win-Win-Situation ist jeweils der Einsatz der richtigen Vermittlungsmethodik durch die Agentur für Arbeit. “

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt in dieser Woche der Menschen mit Behinderung den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Weitergehende Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beantwortet die Agentur für Arbeit Duisburg unter der Telefonnummer 01801 – 555 111*.

*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.

(Quelle: Arbeitsamt Duisburg, 09.12.2011)

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