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Gesetzliche Änderungen bei der Förderung von Existenzgründern ab 2012

Im Rahmen der für 2012 geplanten Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss wird die Förderung von Existenzgründungen nur noch als Ermessensleitung angeboten. Bisher war der Gründungszuschuss teilweise eine gesetzliche Pflichtleistung. Darüber hinaus verändern sich auch die Förderkonditionen.

„Die konkrete Gesetzesänderung beim Gründungszuschuss erfolgt im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit dem Ziel, die Instrumente der Förderungen überschaubarer, flexibler, effizienter und dezentraler zu gestalten“, so Heinz Thiele, Leiter der Agentur für Arbeit Detmold. Für den Einsatz aller Instrumente gilt weiterhin, dass die Vermittlung in Arbeit für einen Arbeit Suchenden immer Vorrang hat. So wird unmittelbar geschaut, ob einem Kunden sofort oder in absehbarer Zeit Erfolg versprechende Stellenangebote unterbreitet werden können.

Sollten jedoch zum Zeitpunkt der Beantragung eines Gründungszuschusses für den Kunden keine Stellenangebote zu unterbreiten sein, dann wird die geplante Selbständigkeit als sinnvolle Beschäftigungsalternative angesehen. Hierbei sind freilich gewisse Voraussetzungen notwendig:

1) Arbeitslosigkeit wird durch die selbständige Tätigkeit beendet.

2) Es besteht ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (vormals waren dies 90 Tage).

3) Der Kunde besitzt Kenntnisse und entsprechende Fähigkeiten zur Ausübung einer Selbständigkeit.

4) Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist gegeben.

Eine Förderung kann in jedem Fall nur dann erfolgen, wenn die angestrebte Existenzgründung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Gründung erforderlich ist.

Die gesetzlichen Neuerungen zusammenfassend im Überblick:

  • Gründungszuschuss als Ermessensleistung
  • Mindestanspruchsdauer Arbeitslosengeld I von 150 Tagen
  • Verkürzung der Förderphase I (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale von 300 Euro) von neun auf sechs Monate
  • Verlängerung der Förderphase II (Pauschale in Höhe von 300 Euro) von sechs auf neun Monate.

Agenturleiter Thiele sieht in der Förderung der Selbständigkeit weiterhin ein wichtiges Instrument der Arbeitsförderung, um so Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Für das Jahr 2012 sind für den Bereich der Agentur für Arbeit Detmold etwa 250 Förderungen von Existenzgründern eingeplant.

(Quelle: Arbeitsagentur Detmold, 21.12.2011)

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