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Erst abmelden – dann reisen

Wer zwischen den Feiertagen oder in den Weihnachtsferien verreisen möchte und bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist, sollte sich den Urlaub vorher von der Arbeitsagentur genehmigen lassen.

Anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der Gesetzgeber verlangt von beschäftigungslosen Bewerbern, dass sie alle zumutbaren Aktivitäten unternehmen, um die Arbeitslosigkeit zu beenden – auch in der Ferienzeit.

Die Agentur für Arbeit kann einer Reise allerdings zustimmen, wenn der Arbeitsvermittler vorher geprüft hat, dass die Ortsabwesenheit weder die Beschäftigungschancen schmälert noch der Teilnahme an einer geplanten Eingliederungsmaßnahme entgegensteht. Arbeitslose können dann für maximal 21 Kalendertage im Jahr in den Urlaub, fahren ohne dass ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt wird.

(Quelle: Arbeitsamt Ahlen, 09.12.2011)

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