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Agentur für Arbeit sichert Arbeitsplätze in Außenberufen

Wenn in den anstehenden Wintermonaten die Witterung das Arbeiten im Freien erschwert und die Aufträge fehlen, stehen viele Baubetriebe vor der Frage, wie es mit ihren Mitarbeitern weitergeht. Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld bietet die Agentur für Arbeit den Firmen des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus eine Möglichkeit, witterungsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Betroffene Unternehmen können das Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März für Ihre Mitarbeiter beantragen. Die Arbeitnehmer bleiben dabei in ihren Betrieben angestellt und erhalten - nach Auflösung ihrer Arbeitszeitguthaben - ab der ersten Ausfallstunde einen Netto – Lohnersatz von 67 Prozent mit Kind bzw. 60 Prozent ohne Kind. Dem Arbeitgeber werden die Aufwendungen für die Sozialversicherungsbeiträge der gewerblichen Arbeitnehmer erstattet.

Die Vorteile des Saison-Kurzarbeitergeldes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind groß: Arbeitgeber können bei kurzfristigen Aufträgen sofort auf ihre Mitarbeiter zurückgreifen und Abwanderungen ihrer Fachkräfte in andere Betriebe vermeiden. Die Arbeitnehmer werden nicht arbeitslos und müssen ihren Arbeitslosengeldanspruch nicht für saisonbedingte Beschäftigungsunterbrechungen aufbrauchen. Zudem besteht für sie die Möglichkeit, die Ausfallzeiten unter Fortzahlung des Lohnersatzes zur beruflichen Weiterbildung zu nutzen.

Kann die Gewährung von Saison-Kurzarbeitergeld durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben vermieden werden, bietet die Arbeitsagentur weitere Unterstützungsleistungen an. So erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer ein Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro für jede eingesetzte Stunde aus dem Zeitguthaben. Zudem wird für jede in der Zeit zwischen Mitte Dezember bis Ende Februar geleistete Arbeitsstunde (höchstens jedoch für 450 Stunden) ein Mehraufwands-Wintergeld von 1,00 Euro gewährt.

Sowohl Saison-Kurzarbeitergeld als auch Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld werden netto, also steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt.

(Quelle: Arbeitsagentur Aachen, 13.12.2011)

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