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Arbeitsagentur und Jobcenter – Wer macht was?

Zum 01. Januar 2012 hat der Landkreis Schaumburg als eine von 41 neuen Optionskommunen die alleinige Verantwortung zur Betreuung der Menschen, die so genannte „Hartz IV-Leistungen“ erhalten, übernommen. Den beiden Arbeitsagenturen in Schaumburg obliegen weiterhin die Betreuung aller anderen Arbeitsuchenden sowie übergreifende Aufgaben wie die Berufsberatung, die berufliche Rehabilitation und das Kurzarbeitergeld.

Doch was bedeutet das genau für den einzelnen Bürger oder die Bürgerin, die zukünftig neue Arbeit suchen? Oder für Arbeitgeber, die eine Stelle zu besetzen haben? Vieles ist gleich geblieben, doch einiges ändert sich auch.

Wer sich über den Stellenmarkt oder Weiterbildung informieren möchte, ist weiterhin bei der Arbeitsagentur richtig. Das ist über das Internet unter www.arbeitsagentur.de, die Selbstinformationseinrichtungen in den Gebäuden der Arbeitsagenturen oder im persönlichen Beratungsgespräch durch eine Vermittlungsfachkraft möglich. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin kann sich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden und vermitteln lassen – auch ohne Arbeitslosigkeit oder dem Bezug von Arbeitslosengeld. Das gilt für Frauen, die nach einer Familienphase wieder in das Berufsleben zurück kehren möchten, aber genauso für Jeden, der in einem Arbeitsverhältnis steht und sich beruflich verändern möchte.

Spätestens, wenn konkret mit Arbeitslosigkeit zu rechnen ist, muss man sich bei der Arbeitsagentur melden. Durch eine frühzeitige Vermittlung in eine neue Arbeitsstelle kann verhindert werden, dass die Arbeitslosigkeit überhaupt eintritt. Wer arbeitslos ist, muss sich entweder bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter persönlich arbeitslos melden. Wurden mindestens ein Jahr lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Arbeitslosmeldung erfolgt nach wie vor bei der für den Wohnort zuständigen Arbeitsagentur.

Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder diesen aufgebraucht hat, beantragt Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter. Diese werden auch gezahlt, wenn das Arbeitslosengeld zu gering ist, oder der Verdienst bei einer Arbeitsstelle unter einer bestimmten Grenze liegt. Voraussetzung ist, dass keine eigenen finanziellen Mittel vorhanden sind, wie zum Beispiel Ersparnisse. Beide Institutionen vermitteln ihre Kunden in Arbeit oder bilden sie weiter, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Für die Arbeitnehmer ändert sich damit in Hinblick auf die finanzielle Absicherung nichts. Anders sieht es für die Arbeitgeber aus. Mit dem Übergang zur Optionskommune endet der gemeinsame Arbeitgeber-Service. Zukünftig haben die Unternehmen zu wählen, ob sie eine neu zu besetzende Arbeits- oder Ausbildungsstelle – wie bisher - dem Arbeitgeber-Service (AGS) der Arbeitsagentur oder der „Arbeitsvermittlung Schaumburg“ (AVS) des Jobcenters oder beiden Services parallel zur Besetzung melden. Im Interesse der Menschen, die Arbeit suchen und der heimischen Unternehmen kooperieren die beiden Services. Kernstück der Zusammenarbeit wird die gegenseitige Information über Stellenangebote sein.

Der AVS des Jobcenters greift bei der Besetzung der Stellen auf seine eigenen arbeitsuchenden SGB II-Kundinnen und Kunden zu. Der Arbeitgeber-Service (AGS) der Arbeitsagenturen hat einen bundesweiten Zugriff auf alle Arbeitssuchenden, die bei den Arbeitsagenturen und den in gemeinsamer Trägerschaft geführten Jobcentern gemeldet sind. Darüber hinaus können die dem AGS gemeldeten Stellenangebote überregional im Internet über die JOBBÖRSE veröffentlicht werden. Bei Arbeitsausfall aus konjunkturellen oder saisonalen Gründen (für Baubetriebe) wenden sich Arbeitgeber wie bisher an die Arbeitsagentur Hameln, das dortige Team berät über Kurzarbeitergeld und leistet ggf. die Zahlungen.

Die Berufsorientierung und die Berufsberatung für alle Schaumburger bleiben auch zukünftig Aufgabe der Arbeitsagentur. Auch die Familien von SGB II-Kunden können weiterhin das Berufsinformationszentrum und die individuelle Berufsberatung in Anspruch nehmen, zum Beispiel auch während der Sprechstunden in den Schulen.

Die Vermittlung in Ausbildungsstellen wird weiterhin jeweils durch die Arbeitsagentur, bzw. durch das Jobcenter in Eigenregie durchgeführt. Der Unterschied zu bisher: Da es keinen gemeinsamen Arbeitgeber-Service mehr gibt, vermittelt jede Institution jeweils ausschließlich seine eigenen Ausbildungssuchenden. Arbeitgeber melden ihre Ausbildungsstellen bei der Arbeitsagentur und/oder dem Jobcenter. Dagegen können alle jungen Menschen von Maßnahmen der Arbeitsagentur zur vertieften Berufsorientierung profitieren. Die Teilnahme an einer von der Arbeitsagentur finanzierten Berufseinstiegsbegleitung an den Schulen ist vom Bezug bestimmter Leistungen ebenfalls unabhängig, soweit im Vorfeld ein besonderer Bedarf festgestellt wird. Für Jugendliche, die nach der Schule weitere Unterstützung benötigen um einen Ausbildungsplatz zu finden, bietet die Arbeitsagentur berufsvorbereitende Maßnahmen, auch das ist losgelöst von dem Bezug bestimmter Geldleistungen.

Absprachen zwischen der Berufsberatung und dem Jobcenter Schaumburg über die zukünftige Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen sind schon frühzeitig getroffen worden. Außerbetriebliche Ausbildungsstellen oder ausbildungsbegleitende Hilfen (als Stützunterricht während einer betrieblichen Ausbildung) werden dagegen von Arbeitsagentur und Jobcenter in eigener Verantwortlichkeit für Ihre Kunden bereit gestellt. Allerdings erfolgt auch hier regelmäßig eine enge Abstimmung untereinander. Menschen, die wegen einer Behinderung besonderer Hilfen auf dem Arbeitsmarkt benötigen, werden auch weiterhin vom Team berufliche Rehabilitation bei der Arbeitsagentur beraten. Bei der beruflichen Rehabilitation ändert sich am rechtlichen Hintergrund und den Zuständigkeiten nichts.

(Quelle: Arbeitsagentur Hameln, 10.01.2012)

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