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Änderungen beim Gründungszuschuss

Neue Regelungen zur Förderung von Existenzgründungen bei Arbeitslosigkeit sind bereits in Kraft / Bei Fragen: Beratung durch Arbeitsvermittler/in der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen

Die meisten Änderungen, die das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt mit sich bringt, werden erst im Laufe des Jahres wirksam. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Die Änderungen beim Gründungszuschuss sind bereits in Kraft.

Für die Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosengeld I-Beziehern/-innen gilt:

  • Der Gründungszuschuss kann nur gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht.
  • Die Gewährung des Gründungszuschusses liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Sprechen sachliche Gründe gegen die Gründung, kann der Zuschuss verweigert werden.
  • Wie bisher muss die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachgewiesen werden. Unverändert ist auch, dass Gründungswillige die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nachweisen müssen.
  • Wird der Gründungszuschuss gewährt, wird er in den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich gezahlt. In der Folge kann er für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.

Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten dies in jedem Fall frühzeitig mit ihrem/ihrer Arbeitsvermittler/in besprechen.

Am 3. Februar findet im Congress Park Hanau (CPH) die Hanauer Gründermesse statt. Wer konkrete Fragen hat, kann sie den Berater/innen der Arbeitsagentur direkt stellen. Auch weitere kompetente Ansprechpartner rund um das Thema Existenzgründung sind hier vor Ort. Interessenten/-innen können sich vorab auf der Homepage des Forum Existenzgründung Main-Kinzig (FEMK) www.femk.de informieren. Ein Besuch lohnt sich in jedem Fall.

(Quelle: Arbeitsagentur Hanau, 03.01.2012)

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