Arbeitslos und Urlaub: Arbeitslose müssen ihren Arbeitsvermittler in die Urlaubsplanung einbeziehen
Die Ferienzeit steht vor der Tür und vielen Arbeitslosen stellt sich die Frage, ob und wie lange sie Urlaub machen und verreisen dürfen. Wer arbeitslos ist, hat Verpflichtungen gegenüber der Versichertengemeinschaft und der Agentur für Arbeit. Und wie auch in einem Betrieb üblich, kann man auch hier nicht einfach wegfahren, sondern muss dies vorher besprechen, beantragen und genehmigen lassen. Anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose aber keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler. Das geht auch telefonisch über die Servicenummer 01801 555 111 für 3,9 ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise max. 42 ct/min.
Antragsteller oder Bezieher von Arbeitslosengeld müssen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit ständig zur Verfügung stehen; den Vorschlägen zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten können, also für die Arbeitsagentur an jedem Werktag erreichbar sein. Ein bei der Post gestellter Nachsendeantrag reicht hierfür nicht aus. Nur wenn während der Urlaubszeit keine Aktivitäten der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung geplant sind, besteht die Möglichkeit, bis zu drei Wochen im Kalenderjahr – unter Fortzahlung der Leistung – in „Urlaub“ zu fahren. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich kein Urlaub möglich, da in dieser Zeit die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am größten sind. Hier kann die Agentur nur in begründeten Ausnahmefällen zustimmen. Erfährt die Agentur für Arbeit nachträglich von einem nicht genehmigten Urlaub, so muss nicht nur das überwiesene Geld zurückgezahlt, sondern auch mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Strafanzeige gerechnet werden.
Finanzielle Nachteile und die daraus resultierenden Folgen können vermieden werden, wenn das Merkblatt – das jedem Kunden bei der Arbeitslosmeldung ausgehändigt wird – aufmerksam durchgelesen wird. Das Merkblatt ist auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Stichwortsuche: Merkblatt 1) eingestellt. Mehr Informationen zur Umzug und Reisen enthält das Faltblatt „Wissenswertes zu Umzug und Reisen“, das ebenfalls von Homepage der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden kann.
(Quelle: Arbeitsagentur Bremen, 27.06.2011)


