Die Kindergeldkasse Kempten informiert: Bundesfreiwilligendienst und Kindergeld
Der Bundesfreiwilligendienst löst seit dem 01. Juli 2011 den Zivildienst ab. Zudem gibt es seit Dezember 2010 einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Für Absolventen der beiden neuen Freiwilligendienste soll nach dem Wunsch des Gesetzgebers ein Kindergeldanspruch bestehen. Hierzu müssen allerdings noch gesetzliche Vorschriften im Einkommensteuergesetz und Bundeskindergeldgesetz angepasst werden.
„Solange diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann von den
Familienkassen noch kein Kindergeld ausgezahlt werden. Wenn das
Gesetzgebungsverfahren im Herbst abgeschlossen ist, werden wir das Kindergeld auf
Antrag rückwirkend auszahlen“, sagt Friedrich Schäfer, Leiter der Familienkasse
Kempten.
Die Eltern aller jungen Menschen unter 25 Jahren, die einen der beiden neuen
Freiwilligendienste (Internationaler Jugendfreiwilligendienst oder
Bundesfreiwilligendienst) antreten, können nach Antritt des Dienstes einen Antrag auf
Kindergeld stellen.
Die Familienkassen stellen diese Anträge zurück und bearbeiten sie, sobald die
gesetzlichen Vorschriften geändert wurden. Wenn auch die übrigen Voraussetzungen
vorliegen, wird das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt.
Für Freiwillige unter 25 Jahren, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) bzw. ein
freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren, ändert sich nichts. Hier besteht
weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
(Quelle: Arbeitsamt Weilheim, 17.08.2011)


