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Die Kindergeldkasse Kempten informiert: Bundesfreiwilligendienst und Kindergeld

Der Bundesfreiwilligendienst löst seit dem 01. Juli 2011 den Zivildienst ab. Zudem gibt es seit Dezember 2010 einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Für Absolventen der beiden neuen Freiwilligendienste soll nach dem Wunsch des Gesetzgebers ein Kindergeldanspruch bestehen. Hierzu müssen allerdings noch gesetzliche Vorschriften im Einkommensteuergesetz und Bundeskindergeldgesetz angepasst werden.

„Solange diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann von den

Familienkassen noch kein Kindergeld ausgezahlt werden. Wenn das

Gesetzgebungsverfahren im Herbst abgeschlossen ist, werden wir das Kindergeld auf

Antrag rückwirkend auszahlen“, sagt Friedrich Schäfer, Leiter der Familienkasse

Kempten.

Die Eltern aller jungen Menschen unter 25 Jahren, die einen der beiden neuen

Freiwilligendienste (Internationaler Jugendfreiwilligendienst oder

Bundesfreiwilligendienst) antreten, können nach Antritt des Dienstes einen Antrag auf

Kindergeld stellen.

Die Familienkassen stellen diese Anträge zurück und bearbeiten sie, sobald die

gesetzlichen Vorschriften geändert wurden. Wenn auch die übrigen Voraussetzungen

vorliegen, wird das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt.

Für Freiwillige unter 25 Jahren, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) bzw. ein

freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren, ändert sich nichts. Hier besteht

weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

(Quelle: Arbeitsamt Weilheim, 17.08.2011)

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