Arbeiten im Nachbarland
Steuerrechtliche Fragen bei einer Arbeitsaufnahme als Grenzgänger bzw. Grenzgängerin
Wer eine Beschäftigungsaufnahme im Nachbarland beabsichtigt ober bereits dort tätig ist, sollte sich auch über die steuerrechtlichen Vorschriften informieren.
Die Agentur für Arbeit Traunstein und der Arbeitsmarktservice Salzburg (AMS), die im Rahmen des europäischen Jobnetzwerks „EURES“ (EURopean Employment Service) eng zusammenarbeiten, bieten zum Thema
„Steuerrechtliche Fragen bei einer Arbeitsaufnahme als Grenzgänger/in“
eine Informationsveranstaltung an. Sie findet statt
am Mittwoch, den 14. Dezember 2011, 8.30 – 10.30 Uhr,
AMS Salzburg, BIZ, Paris-Lodronstraße 21, Sitzungsraum
Als Expertin eingeladen ist Dr. Susanne Fischer, Fachexpertin für internationales Steuerrecht beim Finanzamt Salzburg-Stadt, die die steuerrechtlichen Bestimmungen für Grenzgänger u. Grenzgängerinnen erläutert.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
(Quelle: Agentur für Arbeit Traunstein, 01.12.2011)


