Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus
Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus
Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung während der Wirtschaftskrise befristet Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld eingeführt. Diese Sonderregelungen dienten zur Arbeitskräftesicherung in der Krise und sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird das Ende dieser Sonderregelungen voraussichtlich auf den 31. Dezember 2011 vorverlegt. Da im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, ist damit zu rechnen, dass das Gesetz frühestens Mitte Dezember verabschiedet wird, dann aber dennoch ab Januar 2012 in Kraft tritt.
Auf Grund dieses engen Zeitrahmens möchte die Agentur für Arbeit Pfarrkirchen bereits jetzt über die voraussichtlich ab dem Jahresbeginn 2012 eintretenden Änderungen informieren. Es gilt für konjunkturelle Kurzarbeit in Unternehmen dann weitestgehend wieder das Recht vor der Wirtschaftskrise 2009. Das bedeutet im Einzelnen:
· - Arbeitgeber tragen wieder allein die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld.
- Der Arbeitsausfall ist nur dann erheblich, wenn für mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts ausfallen.
- Betriebliche oder tarifliche Regelungen zur Bildung von Minussalden bei Arbeitszeitschwankungen sind vor der Nutzung von Kurzarbeit grundsätzlich auszuschöpfen.
- In Betrieben der Bauwirtschaft entfällt die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte. In Betrieben des Gerüstbaus entfällt diese Erstattung komplett.
- Zeitarbeitsunternehmen können keine konjunkturelle Kurzarbeit durchführen.
Betroffene Betriebe, die entweder bereits in Kurzarbeit sind oder Kurzarbeit anzeigen wollen, können sich unter den Rufnummern 08561/982-305 sowie -306 oder per E-Mail (Pfarrkirchen.141-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de) direkt an die Fachleute der Agentur für Arbeit Pfarrkirchen wenden.
(Quelle: Arbeitsamt Pfarrkirchen, 16.11.2011)


