Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld
Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus
Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld befristet eingeführt. Die Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird voraussichtlich das Ende dieser Sonderregelungen auf den 31. Dezember vorverlegt. Durch Anrufen des Vermittlungsausschusses im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist allerdings damit zu rechnen, dass das Gesetz frühestens Mitte Dezember verabschiedet wird, dann aber dennoch ab Januar 2012 in Kraft tritt.
Wegen dieses kurzen Zeitrahmens möchte die Agentur für Arbeit bereits jetzt über die voraussichtlich ab dem Jahresbeginn 2012 eintretenden Änderungen informieren. Es gilt für konjunkturelle Kurzarbeit in Unternehmen dann weitestgehend wieder das Recht vor der Wirtschaftskrise 2009. Das bedeutet im Einzelnen:
- Arbeitgeber tragen wieder allein die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld.
- Der Arbeitsausfall ist nur dann erheblich, wenn für mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts ausfallen.
- Betriebliche oder tarifliche Regelungen zur Bildung von Minussalden bei Arbeitszeitschwankungen sind vor der Nutzung von Kurzarbeit grundsätzlich auszuschöpfen.
- In Betrieben der Bauwirtschaft entfällt damit die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte. In Betrieben des Gerüstbaus entfällt diese Erstattung komplett.
- Zeitarbeitsunternehmen können keine konjunkturelle Kurzarbeit durchführen.
Betroffene Betriebe, die entweder bereits in Kurzarbeit sind oder Kurzarbeit anzeigen wollen, können sich an das Bearbeitungsbüro Arbeitgeber / Träger der Agentur für Arbeit Passau wenden (Passau.141-Arbeitgeber-Träger-AG@arbeitsagentur.de)
(Quelle: Arbeitsagentur Passau, 28.11.2011)


