Der nächste Winter kommt bestimmt
Agentur für Arbeit Passau nennt Vorteile der Saison-Kurzarbeit
Minusgrade, Schnee und Eis werden den Bau-, Dachdecker-, Gerüst-, Garten- und Landschaftsbaubetrieben bald wieder Schwierigkeiten bereiten, da Außenarbeiten fast unmöglich sind. Damit Beschäftigte während dieser Zeit nicht in die Arbeitslosigkeit wechseln oder gar dem Betrieb durch Abwanderung in andere Branchen dauerhaft verloren gehen, greift das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug). “Immer mehr Betriebe des Bau- und Baunebengewerbes nutzen das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) und vermeiden damit Entlassungen während der Schlechtwetterzeit“, erläutert Johann Völk, Teamleiter für Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Passau. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterzeit von 1. Dezember bis 31. März in Anspruch genommen. Für den Arbeitgeber ist es vorteilhaft, da er bei kurzfristigen Aufträgen sofort auf seine Arbeitnehmer zugreifen kann. Für den Arbeitnehmer ist es günstig, da er seinen Arbeitslosengeldanspruch für die saisonbedingte Unterbrechung nicht aufbrauchen muss und zudem die gemeldeten Zeiten an den Rentenversicherungsträger nicht unterbrochen werden.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass immer mehr Unternehmen und Beschäftigte die Zeit des witterungsbedingten bzw. konjunkturellen Arbeitsausfalles während des Bezuges von Saison-Kug zur beruflichen Weiterbildung nutzen. Gründe dafür sind der zunehmende Kräftebedarf einerseits und die rückläufige Zahl an Fachkräften, welche am regionalen Arbeitsmarkt immer schwieriger zu finden sind. Als Lohnersatzleistung erhalten die Teilnehmer das Saison-Kurzarbeitergeld. „Die Kombination des Bezuges von Saison-Kug und gleichzeitiger Nutzung der Ausfallzeiten zur beruflichen Weiterbildung ist gleichermaßen effektiv und effizient. Alle Beteiligten profitieren davon“, so Völk weiter. Auskünfte zu beruflicher Weiterbildung während Saisonkurzarbeit können interessierte Arbeitgeber unter der Telefonnummer 01801 - 66 44 66 (3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) erhalten.
Bei Fragen zum Saison-Kurzarbeitergeld empfiehlt die Arbeitsagentur, sich rechtzeitig vor Beginn der nächsten Schlechtwetterzeit (1. Dezember - 31. März) bei der Arbeitsagentur Passau beraten zu lassen. Kontakt unter den Telefonnummern 0851/508-130 oder -403 oder -415 oder per E-Mail:
Passau.141-Arbeitgeber-Träger-AG@arbeitsagentur.de.
Informationen über die Agentur für Arbeit Passau finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
(Quelle: Agentur für Arbeit Passau, 28.10.2011)


