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Mit Saison- Kurzarbeitergeld kommen Betriebe und Arbeitnehmer gut über den Winter

Unternehmen, die in witterungsabhängigen Wirtschaftsbereichen arbeiten, stehen Jahr für Jahr vor dem Problem, in den Wintermonaten saisonbedingte Arbeitsausfälle hinnehmen zu müssen. Nicht selten wird dann gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen und häufig bestehen große Probleme im Frühjahr wieder geeignete Fachkräfte zu finden.

Dies muss nicht sein. Für die Unternehmen im Baugewerbe, die Betriebe im Garten-, Landschaft- und Sportplatzbau und die Dachdecker besteht die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) in Anspruch zu nehmen. Im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März kann bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen oder Arbeitsmangel das sogenannte Saison-Kug durch die Arbeitsagentur als Entgeltersatz für die Ausfallstunden der Arbeitnehmer, gezahlt werden. Die Arbeitnehmer werden dann nicht gekündigt, sondern bleiben im Arbeitsverhältnis.

Nach Auflösung etwaiger Arbeitszeitguthaben wird das Saison- Kug bereits ab der ersten Ausfallstunde geleistet. Es beträgt 60 oder 67 Prozent des um pauschalierte Abzüge geminderten „entgangenen“ Arbeitsentgelts. Gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes erhalten zudem aus Umlagemitteln finanzierte ergänzende Leistungen, wie ein Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1,00 Euro je geleisteter Arbeitsstunde in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar. Wenn die Inanspruchnahme des Saison-Kug durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben vermieden werden kann, erhalten die Arbeitnehmer ein Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro für jede ausgefallene Arbeitsstunde. Dem Arbeitgeber werden die Aufwendungen für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer erstattet. „Dem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten konnte hierdurch erfolgreich entgegengewirkt werden.

Viele Arbeitnehmer blieben von mehrmonatiger Arbeitslosigkeit verschont. Immer mehr Arbeitgeber des Baugewerbes nehmen das Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch. Für die Arbeitgeber liegt der Vorteil vor allem darin, dass die eingearbeiteten Mitarbeiter durchgehend greifbar, also auch für die Erledigung von kurzfristigen Arbeitsaufträgen auf die Schnelle abrufbar sind“, so Robert Hauer, Teamleiter in der Agentur für Arbeit Landshut.

Stammkräfte und Fachpersonal bleiben dem Betrieb erhalten und wandern nicht ab. „Wir empfehlen noch unentschlossenen Arbeitgebern das Saison-Kurzarbeitergeld zu nutzen. Nur so können sie knapp gewordene Fachkräfte halten“, rät Robert Hauer. Auskünfte gibt es bei der Agentur für Arbeit unter der Telefon-Nummer 0871/697 755. Weitere Informationen und Vordrucke sind unter www.arbeitsagentur.de abrufbar.

(Quelle: Arbeitsagentur Landshut, 31.10.2011)

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