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Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen früher aus

Zum Jahresbeginn 2012 gibt für konjunkturelle Kurzarbeit weitestgehend wieder das Recht vor der Wirtschaftskrise 2009

Kurzarbeit war von Januar 2009 bis Ende 2011 zur Entlastung der Unternehmen in der Krise wesentlich leichter und länger zu erhalten als zuvor. Diese Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, das sich im Vermittlungsausschuss befindet, wird voraussichtlich das Endedatum der Sonderregelungen auf den 31. Dezember vorverlegt. Diese Gesetzesänderung bewirkt, dass finanzielle Entlastungen aufgehoben und Erleichterungen bei den Zugangsvoraussetzungen wieder auf den Rechtsstand vor Eintritt der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zurückgeführt werden. Auch die maximale Bezugszeit soll wieder auf 6 Monate verkürzt werden.

Hier die wichtigsten geplanten Änderungen im Einzelnen:

Die Zugangsvoraussetzungen werden erschwert: Das ‚Mindesterfordernis‘ verlangt einen erheblichen Arbeitsausfall d.h. mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer muss von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Betriebe der Arbeitnehmerüberlassung werden wieder vollständig vom Kurzarbeitergeld-Bezug aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen.

Es gibt keine Erstattung mehr bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Der Arbeitgeber hat damit künftig wieder allein die Beiträge aus 80 Prozent des wegen Kurzarbeit entgangenen Entgelts zu tragen.

Bei Fragen zu den geplanten Änderungen können sich Firmen aus Nordschwaben an Herrn Lanzel bei der Agentur für Arbeit Donauwörth wenden: Telefon: 0906 788-362 oder E-Mail:Donauwoerth.141-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de

(Quelle: Agentur für Arbeit Donauwörth, 14.11.2011)

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