Mit Saison-Kurzarbeitergeld gut über den Winter kommen
Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen haben zum Ziel, Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe bei Auftragsmangel oder saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern im Betrieb zu halten und Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren.
Unternehmen, die in witterungsabhängigen Wirtschaftsbereichen arbeiten, stehen Jahr für Jahr vor dem Problem, in den Wintermonaten saisonbedingte Arbeitsausfälle hinnehmen zu müssen. Nicht selten wird dann gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen und häufig bestehen große Probleme mit dem Beginn des Frühjahrs wieder geeignete Fachkräfte zu finden. Dies muss nicht sein. Für die Unternehmen im Baugewerbe, die Betriebe im Garten-, Landschaft- und Sportplatzbau und die Dachdecker besteht die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) in Anspruch zu nehmen.
Im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März kann bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen oder Arbeitsmangel das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) durch die Arbeitsagentur als Entgeltersatz für die Ausfallstunden der Arbeitnehmer, gezahlt werden. Nach Auflösung etwaiger Arbeitszeitguthaben wird das Saison-Kug bereits ab der ersten Ausfallstunde geleistet. Es beträgt 60 oder 67 Prozent des um pauschalierte Abzüge geminderten „entgangenen“ Arbeitsentgelts. Gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes erhalten zudem aus Umlagemitteln finanzierte ergänzende Leistungen, wie ein Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1,00 Euro je geleisteter Arbeitsstunde in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar. Wenn die Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben vermieden werden kann, erhalten die Arbeitnehmer ein Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro für jede ausgefallene Arbeitsstunde. Dem Arbeitgeber werden die Aufwendungen für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer erstattet. „Immer mehr Arbeitgeber des Baugewerbes haben sich seit der Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes ab der Schlechtwetterzeit 2006/2007 für die Inanspruchnahme der Regelung entschieden.
Dadurch konnte dem jährlich wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten stark entgegengewirkt werden, erläutert Hans Stoiber, Teamleiter der Agentur für Arbeit in Deggendorf, die positive Entwicklung. Viele Arbeitnehmer blieben von mehrmonatiger Arbeitslosigkeit verschont, da sie bei ihren Unternehmen auch in der Schlechtwetterzeit weiterbeschäftigt werden konnten. Für die Arbeitgeber liegt der Vorteil vor allem darin, dass die eingearbeiteten Mitarbeiter durchgehend greifbar, also auch für die Erledigung von Arbeitsaufträgen kurzfristig abrufbar sind und vor allem Stammkräfte und Fachpersonal dem Betrieb erhalten bleiben und nicht abwandern. „Wir rufen auch die noch zögernden Arbeitgeber auf, das Saison-Kurzarbeitergeld zu nutzen. Nur so können sie knapp gewordene Fachkräfte halten“, rät Hans Stoiber.
(Quelle: Agentur für Arbeit Deggendorf, 19.10.2011)


