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Von der ARGE zum Jobcenter

Die Änderung wurde nötig, da ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Organisation der ARGEN als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hatte. Inzwischen wurde das Grundgesetz geändert und weitere Neuerungen zur Gestaltung der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beschlossen. Diese beschränken sich aber weitgehend auf die Rahmenbedingungen für die Verwaltungsgremien. Nach außen sichtbar ist vor allem der neue Name „Jobcenter“, der bundesweit einheitlich eingeführt wird.

Der Leiter der Agentur für Arbeit, Peter Haberecht, erklärte: „Die heutige Vertragsunterzeichnung über das Jobcenter Landkreis Forchheim bestätigt die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Forchheim und der Agentur für Arbeit Bamberg. Wir setzen damit die bewährte Umsetzung der Grundsicherung vor Ort– in der Umgangssprache hat sich der Begriff „Hartz IV“ eingebürgert – fort. Das Jobcenter bündelt die Kompetenzen der beiden Träger, damit die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt möglichst gut gelingt. Das bewährte Miteinander von Mitarbeitern des Landratsamtes und Mitarbeitern der Agentur für Arbeit schafft die Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirken des Jobcenters. Hervorheben möchte ich, dass damit weiterhin alle Arbeitslosen der Region unter einem Dach ihre zuständigen Ansprechpartner finden. Die ist einerseits kundenfreundlich und schafft andererseits Synergieeffekte.“

Die bisherige positive gemeinsame Arbeit würdigt auch Landrat Reinhardt Glauber: "Landkreis und Arbeitsagentur haben in den vergangenen sechs Jahren in der Trägerversammlung und im operativen Bereich gut zusammengearbeitet. Für mich hat sich deshalb die Frage der Option und damit eine alleinige Übernahme der Aufgaben nach dem SGB II zu keinem Zeitpunkt gestellt. Der Landkreis wird sich auch im Jobcenter weiterhin engagiert beteiligen."

(Quelle: Agentur für Arbeit Bamberg, 27.12.2010)

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