Gutes Geld für schlechtes Wetter
Baubetriebe erhalten im Winter Unterstützung
Gutes Geld für schlechtes Wetter
Baubetriebe erhalten im Winter Unterstützung
Der Winter ist für Baubetriebe eine denkbar schlechte Zeit. Wegen Regen, Frost und Schnee können die Arbeiten oftmals nicht begonnen oder weitergeführt werden. Damit weder Betriebe noch Bauarbeiter in der Schlechtwetterzeit im Regen stehen, hilft die Agentur für Arbeit mit dem saisonalen Kurzarbeitergeld. Entlassungen können dadurch in aller Regel vermieden werden.
Das Saison-Kurzarbeitergeld zahlt die Arbeitsagentur von Dezember bis März ab der ersten Ausfallstunde. Pauschaliert werden etwa 60 Prozent (67 Prozent bei mindestens einem Kind) des ausgefallenen Lohnes ersetzt. Baubetrieben werden zudem auch die Beiträge zur Sozialversicherung erstattet.
Wie die Waiblinger Agentur für Arbeit mitteilt, erhalten das Saison-Kurzarbeitergeld neben Betrieben des Bauhauptgewerbes auch das Dachdeckerhandwerk, der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Für die Gerüstbauer beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1.November.
Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit noch weitere Leistungen in der Winterzeit wie beispielsweise das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld.
Informationen bietet die Agentur für Arbeit im Internet unter www.arbeitsagentur.de >Unternehmen > finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld.
(Quelle: Agentur für Arbeit Waiblingen, 04.01.2012)

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