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Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Damit die gerade begonnene betriebliche Berufsausbildung nicht am Geld scheitert, können Auszubildende eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Wie die Waiblinger Agentur für Arbeit mitteilt, erhält den Zuschuss, wer während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnt. Die Unterstützung können auch verheiratete Auszubildende erhalten.

Zur Berechnung der Leistung wird das Einkommen des Auszubildenden und der Eltern oder eventuell des Ehegatten herangezogen und bestimmten Freibeträgen gegenübergestellt. Der Antrag auf BAB kann formlos bei der Arbeitsagentur gestellt werden, am besten vor Beginn der Ausbildung. Der Zuschuss wird danach frühestens ab Antragstellung gezahlt.

Unter www.arbeitsagentur.de finden Interessierte sämtliche Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe. Es steht auch ein elektronischer BAB-Rechner zur Verfügung.

Laut Waiblinger Arbeitsagentur wird jährlich über eine Millionen Euro an Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt. Damit unterstützt die Arbeitsagentur derzeit etwa 350 Auszubildende aus dem Rems-Murr-Kreis bei ihrer Berufsausbildung in ganz Deutschland.

(Quelle: Agentur für Arbeit Waiblingen, 15.09.2011)

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