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Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus

Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld befristet eingeführt. Die Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten.

Nach heutigem Kenntnisstand wird sich der Deutsche Bundestag noch im Dezember mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt befassen; das Endedatum der Sonderregelungen wird demnach auf den 31. Dezember 2011 vorverlegt.

Somit gilt voraussichtlich zum Jahresbeginn 2012 für konjunkturelle Kurzarbeit in Unternehmen weitestgehend wieder das Recht vor der Wirtschaftskrise 2009. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Arbeitgeber tragen wieder allein die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld.
  • Der Arbeitsausfall ist nur dann erheblich, wenn für mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts ausfallen.
  • Betriebliche oder tarifliche Regelungen zur Bildung von Minussalden bei Arbeitszeitschwankungen sind vor der Nutzung von Kurzarbeit grundsätzlich auszuschöpfen.
  • In Betrieben der Bauwirtschaft entfällt damit die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte. In Betrieben des Gerüstbaus entfällt diese Erstattung komplett.
  • Zeitarbeitsunternehmen sind wieder vollständig vom Bezug von Kurzarbeitergeld aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen.

Betroffene Betriebe, die entweder bereits in Kurzarbeit sind oder Kurzarbeit anzeigen wollen, können sich per E-Mail unter

Pforzheim.141-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de oder unter der Telefonnummer 07231 304-314 beim Team für Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Pforzheim informieren.

(Quelle: Arbeitsagentur Pforzheim, 29.11.2011)

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