Arbeitsmarkt kennt keine Altersgrenze - Arbeitgeber profitieren von der Berufserfahrung Älterer
Die Chancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt sind angesichts des Fachkräftemangels und der Auswirkungen des demografischen Wandels deutlich gestiegen. Sie können in vielerlei Hinsicht mit den jüngeren Kolleginnen und Kollegen mithalten und punkten oftmals durch eine gewisse Souveränität. Betriebe setzen wieder mehr auf Erfahrung, zum Vorteil dieser Personengruppe.
Im September wurden für die Stadt Pforzheim und den Enzkreis 7.364 Arbeitslose gezählt; annähernd jeder Dritte von ihnen ist 50 Jahre und älter. „In Anbetracht der steigenden Lebensarbeitszeit ist vorangeschrittenes Alter kein Handicap. Immerhin geht es für Arbeitslose dieser Altersklasse darum, bis zu 17 Jahre Erwerbstätigkeit neu zu organisieren“, sagt Walter Reiber, Chef der Pforzheimer Arbeitsagentur.
Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag mit anschließender Arbeitslosigkeit ist die Agentur für Arbeit verpflichtet Vermittlungsbemühungen zu forcieren; gerade für Ältere ist es wichtig möglichst schnell eine Anschlussbeschäftigung zu finden. Im Alter von 55 Jahren aufwärts ist der Arbeitsmarkt keinesfalls verschlossen. Die Arbeitgeber schätzen die fachlichen Erfahrungen der „Älteren“ und profitieren oftmals davon. „Ältere sind motiviert und in der Lage ihr Wissen weiterzugeben. Egal in welchem Beruf, es zählt die Erfahrung“, kann Walter Reiber berichten. Mit Blick auf zehn Personen, die ihre Arbeitslosigkeit in jüngster Zeit beenden konnten und dieser Altersklasse angehörten, lässt sich diese Aussage unterstreichen. Es waren überwiegend Fachkräfte mit Berufserfahrung im gewerblichen und im kaufmännischen Bereich von der Bürokauffrau über den Metallfacharbeiter bis hin zum IT-Fachmann, Frauen und Männer gleichermaßen im Alter von 58 bis 63 Jahren. Die Hälfte von ihnen wurde durch einen Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur vermittelt; die andere Hälfte hatte sich die Arbeitsstelle selbst gesucht. Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dies gute Beispiele, dass es auch in reiferen Lebensjahren möglich ist durchzustarten.
Interessant sind auch befristete Beschäftigungsverhältnisse; denn für Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfänger gibt es einen Bestandsschutz. Wer im Leistungsbezug steht und eine befristete Beschäftigung für die Dauer von sechs Monaten beginnt, erhält nach Ablauf dieser sechs Monate seine Leistung in der bereits bewilligten Höhe weiter, sofern noch ein Anspruch gegeben ist. Außerdem können diejenigen, die nach der Arbeitslosigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis mit einer geringeren Bezahlung, als die der vorangegangenen Arbeitsstelle einmünden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Dieser finanzielle Zuschuss zum Lohn sowie ein zusätzlicher Beitrag zur Rentenversicherung kann für die Dauer von maximal zwei Jahren im Rahmen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer gewährt werden. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Ansprüche auf Entgeltsicherung nur bis zum Jahresende erworben werden können. Wer sich die volle Förderdauer von zwei Jahren sichern will, muss die Leistung bis zum Jahresende beantragt und die geförderte Tätigkeit bis dahin aufgenommen haben. Ob diese Förderung verlängert wird, ist ungewiss.
Personen, die schon längere Zeit arbeitslos und älter sind, können von den Programmen der Arbeitsagentur zur Förderung der Beschäftigung Älterer profitieren. Darunter werden unterstützende Beratungsdienstleistungen, wie Bewerbungshilfen oder Maßnahmen zur alternativen Beschäftigungssuche mit Praktikum als Brücke in den Arbeitsmarkt angeboten.
Fragen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten beantworten die zuständigen Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur. Nähere Auskünfte erhält man unter der Servicenummer 01801-555 111* oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
(*) Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
(Quelle: Arbeitsamt Pforzheim, 13.10.2011)

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