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Frühzeitige Meldung bei drohender Arbeitslosigkeit wichtig

telefonisch oder schriftlich möglich – bei Versäumnis droht Sperrzeit

Aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus findet sich leichter eine neue Arbeitsstelle. Die Zeit zwischen der Kündigung und dem Ende der Beschäftigung sollte aktiv für die Arbeitsuche genutzt werden. Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, müssen sich deshalb frühzeitig arbeitsuchend melden. Darauf weist die Agentur für Arbeit Konstanz erneut hin. Diese Meldung ist von Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr auch telefonisch unter der Service-Rufnummer für Arbeitnehmer 01801 555 111* möglich.

Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses bei ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfährt der Betroffene von seiner Kündigung kürzer als drei Monate vorher, muss er die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen informieren. Wird die Meldung versäumt und tritt nach dem letzten Arbeitstag oder nach Ablauf eines befristeten Vertrages tatsächlich Arbeitslosigkeit ein, wird das Arbeitslosengeld für eine Woche gesperrt.

Die Mitarbeiter im Service Center der Agentur für Arbeit Konstanz können die wichtigsten Angaben zum Bewerberprofil der Arbeitsuchenden auch telefonisch aufnehmen. Die Kunden sparen dadurch einen Weg in die Agentur.

Die Arbeitsuchendmeldung kann auch schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen, auch die Online-Anzeige über die JOB-BÖRSE unter www.arbeitsagentur.de ist möglich. Zur Fristwahrung reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten zur Kontaktaufnahme und des Beendigungszeitpunkts des Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses aus. Für die Fristberechnung ist der Eingang der Anzeige maßgebend.

Nach der Arbeitsuchendmeldung erhalten die Kunden einen Termin beim Arbeitsvermittler, bei dem die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird. Vom Vermittler erhalten die Betroffenen Informationen und Vermittlungsvorschläge, mit dem Ziel den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Außerdem gilt zu beachten: Wer sich arbeitsuchend meldet und ein von der Agentur für Arbeit vorgeschlagenes Beschäftigungsangebot ohne wichtigen Grund nicht annimmt, nicht antritt oder das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses verhindert, muss mit einer Sperrzeit rechnen.

(*) 3,9 ct/min. aus dem Deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.)

(Quelle: Agentur für Arbeit Konstanz, 16.12.2011)

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